FAQ

Was zwingt ein Kind zum anderen Elternteil zu besuchen?

Was zwingt ein Kind zum anderen Elternteil zu besuchen?

Von der Rechtsprechung her zwingt kein Richter ein Kind den anderen Elternteil zu besuchen so etwa ab dem 12. Lebensjahr. Du kannst das Kind, wenn es sich wirklich weigert, ja nicht fesseln und knebeln. Es wird dann wohl aber ermittelt ob du evtl.

Kann ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil haben?

Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.

Wie kann ich den Umgang zum Elternteil bestimmen?

Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.

Ist diese Ablehnung durch das Kind vorgetäuscht?

Diese Ablehnung durch das Kind kann vorgetäuscht sein, in vielen Fällen äußern sich die Kinder aber wirklich ablehnend zu Umgangskontakten. Es fragt sich, wie mit solchen Fällen umzugehen ist. Einerseits gilt: Lehnt das Kind den Umgang mit dem anderen Elternteil ab, so führt dies nicht zwingend zu einer Versagung des Umgangsrechts.

Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.

Wie können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden?

Grundsätzlich können Eltern gerichtlich zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden. Halten sie sich nicht an die Anordnung, droht ein Ordnungsgeld. Allerdings ist fraglich, ob ein erzwungener Umgang mit einem ablehnenden Elternteil auch dem Kindeswohl dient.

Warum wollen Kinder nicht zu einem Elternteil gehen?

Sie erklärt: „Wenn Kinder nicht zu einem Elternteil wollen, gibt es dafür nicht immer einen konkreten Grund. Die Kinder haben in solchen Situationen oft einen Loyalitätskonflikt und meinen zu spüren, dass es beispielsweise von der Mutter nicht gewünscht ist, wenn sie zum Vater gehen.

Was ist das Problem des Kindes mit dem entfremdeten Elternteil?

Das Problem des Kindes ist, dass ihm vermittelt wurde, Zuneigung zum entfremdeten Elternteil sei falsch und unrichtig. Alle Argumente, Begründungen und Vorwürfe, die das Kind anbringt, sind lediglich Schutzbehauptungen um diese, eigentlich für das Kind selbst unlogische Haltung, irgendwie erklären und rechtfertigen zu können.

Was ist das Recht auf Umgang mit einem Elternteil?

Gemäß § 1684 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist seinerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Nach einer Scheidung bekommt Im Regelfall die Mutter das Sorgerecht zugesprochen.

Wie kann ich gegen den Willen eines Elternteils entscheiden?

Das Gesetz sagt: Gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils kann ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr für sich entscheiden, wo es leben möchte. Ein Elternteil hat die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Was darf ich gegen den Willen der Eltern bestimmen?

Gesetz antwortet: Gegen den Willen der Eltern darf ein Kind erst ab dem 18. Lebensjahr bestimmen, bei welchem Elternteil es leben möchte. Unter der Marke der Volljährigkeit müssen sich die Eltern darüber einig werden. Wenn es zu Konflikten kommt, kann auch das Familiengericht den Aufenthalt festlegen.

Warum möchte das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil?

Es muss daher geprüft werden, warum das Kind keinen Umgang mit dem Elternteil möchte und ob die genannten Gründe aus seiner Sicht berechtigt erscheinen. Das wäre z. B. der Fall, wenn das Kind das Gefühl hat, vom Umgangsberechtigten während der Kontakte immer wieder erniedrigt zu werden.

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