Welche Amt ist zuständig für Unterhalt Berechnung?
Geht es um Kindesunterhalt, so ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindes zuständig; soll ausschließlich Ehegattenunterhalt durchgesetzt werden, so kommt es auf den Wohnort des Unterhaltsschuldners an, also desjenigen, der Unterhalt zahlen soll.
Wo muss ich mich melden wegen Unterhalt?
Tipp: Fachkundige Beratung zu allen Fragen des Kindesunterhalts erhalten Sie beim Jugendamt Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises. Als betreuender Elternteil können Sie dort auch eine Beistandschaft für Ihr Kind zur Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche beantragen.
Kann man den Unterhalt selbst bestimmen?
Kann man den Kindesunterhalt privat regeln? Grundsätzlich können Eltern den Kindesunterhalt nach der Scheidung ohne Gericht frei miteinander vereinbaren. Es lohnt sich dennoch, die Höhe des Kindesunterhalts schriftlich festzuhalten und dies beim Jugendamt oder Notar beurkunden zu lassen.
Wer legt den Kindesunterhalt fest Jugendamt oder Anwalt?
Unterhalt berechnet ab der Trennung das Jugendamt kostenlos, dafür ist der Anwalt also noch nicht nötig.
Wer bestimmt die Unterhaltszahlung?
Damit es gerecht zugeht, sind für diese Aufgabe die deutschen Gerichte zuständig. Sie stellen das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und die Bedürfnisse des Kindes oder der Kinder gegenüber, um so einen gerechten Unterhalt zu bestimmen.
Wer ist zuständig für die Berechnung von Unterhalt?
Der Fall kommt häufig vor, dass die Kindesmutter die Geltendmachung und die Berechnung von Kindesunterhalt an das Jugendamt abgibt. Die Unterhaltsschuldner werden danach vom JA aufgefordert, Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen. Danach erfolgt eine Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt.
Wo kann ich den Kindesunterhalt neu berechnen lassen?
Das Jugendamt ist auf Antrag verpflichtet, den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind durchzusetzen. Es arbeitet kostenlos und ist für Alleinerziehende mit geringen finanziellen Mitteln die erste Anlaufstelle. Alle zwei Jahre kann und sollte der Unterhalt neu überprüft werden.
Kann Kindesunterhalt vereinbart werden?
Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen.
Wer kann mir den Unterhalt berechnen?