Welche Angaben im Lebenslauf sind freiwillig?
Zu den Pflichtangaben der persönlichen Daten zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Weitere freiwillige Angaben sind Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft und Bewerbungsfoto. Als veraltet gelten Angaben zu deiner Konfession, dem Familienstand, deinen Eltern und Geschwistern.
Welche Angaben gehören in den Lebenslauf?
Folgende Inhalte müssen unbedingt enthalten sein:
- Persönliche Informationen und Kontaktdaten.
- Beruflicher Werdegang.
- Ausbildung.
- Praktika und Projekte.
- Besondere Kenntnisse.
- Qualifikationen, Weiterbildungen und Zertifikate.
- Persönliche Interessen.
Wie ist die anwähnung der Eltern im Lebenslauf möglich?
Früher war die Angabe des Namens und des Berufs der Eltern im Lebenslauf üblich. Heute kann auf diese Angaben grundsätzlich verzichtet werden. Für angehende Auszubildende kann sich die Erwähnung der Eltern aber positiv auswirken. Bewerben Sie sich also nicht um einen Ausbildungsplatz, ist die Frage schnell beantwortet: nein.
Wie erwähnst du die Elternzeit im Lebenslauf?
So erwähnst du die Elternzeit im Lebenslauf. Zunächst einmal gilt: Die Elternzeit sollte unbedingt im Lebenslauf erwähnt werden. Falls du dich dagegen entscheidest, wäre die Folge eine Lücke im Lebenslauf – und die soll ja gerade vermieden werden.
Was ist die frühere Angabe der Eltern im tabellarischen Lebenslauf?
Die früher übliche Angabe des Namens und des Berufs der Eltern im tabellarischen Lebenslauf ist heute nicht nur unüblich. Die Angabe wirkt auf Personalchefs sogar oft befremdlich, wenn beispielsweise der 40-jährige Bewerber seine Eltern erwähnt.
Was war früher der Lebenslauf von Eltern und Geschwistern?
Früher war es normal, dass der Lebenslauf persönliche Angaben zu den Eltern (und manchmal sogar zu den Geschwistern) und ihren Berufen enthielt. Die Herkunft aus „gesitteten“ Verhältnissen sollte die persönliche Eignung unterstreichen. Diese Anschauung ist heutzutage überholt, weshalb solche Informationen nicht mehr gefragt sind.