Welche Angaben muss man bei der Polizei machen?
Die Aussage eines Zeugen muss wahrheitsgemäß erfolgen. Dies bedeutet, dass Sie als Zeuge alles so schildern müssen, wie Sie es erlebt haben. Sie dürfen nichts weglassen und nichts hinzufügen.
Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht?
§ 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern.
Was passiert bei aussageverweigerung?
Bei dem Aussageverweigerungsrecht werden die beschuldigten Personen in einem Strafverfahren als Grundlage genommen. Sie haben dabei ein Recht darauf, ihre Aussage zu verweigern, welche Sie möglicherweise belasten könnte. Dem Beschuldigten steht die Option zur Aussageverweigerung frei.
Wie verweigere ich eine Aussage?
Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.
Wann kann man die Aussage verweigern?
Das Wichtigste in Kürze. Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.
Sollte man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen?
Das Zeugnisverweigerungsrecht wird auf den Sachverhalt angewandt, also müssen Sie dazu nichts sagen. Wenn Sie sich Sorgen machen, dass die Bußgeldstelle Ihnen dieses Verhalten möglicherweise negativ auslegen könnte, dann dürfen Sie beruhigt sein: Es ist Ihr gutes Recht, Schweigen zu bewahren.
Was passiert wenn ich als Beschuldigter die Aussage verweigere?
Das Aussageverweigerungsrecht bedeutet für den Betroffenen, das er nichts sagen muss, schon gar nicht irgendwelche Angaben machen muss, mit denen er sich selbst belasten könnte. Hintergrund dafür ist, dass ein Beschuldigter oder Angeklagter nicht die Beweislast für seine Unschuld hat.