Welche Angehörigen sind Bestattungspflichtig?
Wer von Gesetzes wegen für die Bestattung eines Angehörigen zuständig ist, regelt in Deutschland die sogenannte Bestattungspflicht. Diese Pflicht trifft in der folgenden Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Ist ein Bestatter Pflicht?
Wer muss die Bestattung organisieren? Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen, und zwar gewöhnlich in folgender Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht.
Wer muss Beerdigung bezahlen Bayern?
Nur in Bayern sind Nichten und Neffen bestattungspflichtig. In allen anderen Bundesländern können sie aufgrund der Landesbestattungsgesetze bzw. -verordnungen für die Kosten einer Bestattung von Amts wegen ohnehin nicht in Anspruch genommen werden.
Wer kommt für die Beerdigung der Eltern auf?
Nach § 1968 BGB haben die Erben „die Kosten der Beerdigung zu tragen.“ Die als Erben in Betracht kommenden nahen Angehörigen versuchen sich dieser Verpflichtung aber häufig durch Erbausschlagung zu entziehen, vor allem dort, wo nichts oder nur Schulden zu vererben sind.
Wann müssen Geschwister füreinander aufkommen?
nach § 1601 BGB wird nur für Verwandte in gerader Linie Unterhalt geschuldet: Geschwister gehören aber nur zur Seitenlinie, zweiter Grad. Für beide schuldet man also keinen Unterhalt.
Wer ist zuständig für die Bestattung wenn keine Angehörigen vorhanden sind?
Verstorbene ohne AngehörigeWenn der Staat das letzte Geleit übernimmt. „Ordnungsbehördliche Bestattungen“ heißen Beisetzungen für Tote ohne Angehörige. Der Staat übernimmt die Kosten, die Verstorbenen sollen möglichst preiswert unter die Erde gebracht werden.
Wer hat das Recht der Totenfürsorge?
Gemäß Art. 15 II Nr. 1 BayBestG ist für die Totenfürsorge, wenn der Erblasser nichts geregelt hat, zunächst der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner zuständig, danach die Eltern, die Kinder, die Großeltern, die Enkel.
Wann sind Bestattungskosten nicht zumutbar?
den Erben die Tragung der Bestattungskosten nicht zumutbar ist , weil Einkommen und Vermögen die Grenzen der §§ 85 SGB XII nicht überschreiten. Unterhaltspflichtig sind zuerst Ehegatten, dann die erwachsenen Kinder, gefolgt von den Eltern, Großeltern und Enkeln.