Welche anspruchsgrundlagen gibt es?
Diese Prüfungsreihenfolge der Anspruchsgrundlagen sieht wie folgt aus:
- Vertragliche Ansprüche. Erfüllungsansprüche (z.B. § 433 Abs.
- Quasivertragliche Ansprüche. Auf Erfüllung (z.B. § 179 Abs.
- Dingliche Ansprüche. Auf Herausgabe (z.B. § 985 BGB)
- Deliktische Ansprüche (z.B. § 823 BGB)
- Kondiktionsansprüche.
Was versteht man unter einem Schuldverhältnis?
Das Schuldverhältnis wird im BGB nicht definiert. Eine Definition lässt sich jedoch aus den Rechtsfolgen ableiten. Ein Blick in § 241 Abs. Ein Schuldverhältnis ist ein rechtlich geordnetes Lebensverhältnis (Rechtsverhältnis), an dem mindestens zwei Personen (Gläubiger und Schuldner) beteiligt sind.
Was ist ein Vertragsähnlicher Anspruch?
Vertragsähnliche Ansprüche gehören zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen und stehen im deutschen Zivilrecht neben den deliktischen und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen. Dazu gehören die: Ansprüche aus Culpa in contrahendo – (§ 311 Absatz 2, 3 BGB). Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht – (§ 179 BGB).
Wie nennt man die beiden Willenserklärungen die zu einem Vertrag führen?
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, regelmäßig durch Angebot und Annahme, zustande.
Was ist Empfangsbedürftig?
Empfangsbedürftig ist eine Willenserklärung immer dann, wenn zu ihrer Formulierung und Abgabe noch der Zugang beim Gegenüber zur Wirksamkeit erfolgen muss. Wenn Zugang und Kenntnisnahme erfolgt sind, so tritt unmittelbar die Wirksamkeit ein.
Was sind Empfangsbedürftige Willenserklärungen?
Eine Willenserklärung ist empfangsbedürftig, wenn sie gegenüber einem anderen abzugeben ist (vgl. § 130 Abs. 1 BGB@). Beispiele: Kündigungserklärung, Rücktrittserklärung, Angebots- und Annahmeerklärung sind einem anderen gegenüber abzugeben.
Was bedeutet nicht Empfangsbedürftig?
Die nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ist dagegen schon im Moment der Abgabe wirksam, ohne, dass irgendjemand davon Kenntnis nehmen müsste. Eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung ist zum Beispiel Bestandteil des Testaments, der Auslobung, des Stiftungsgeschäfts und der Eigentumsaufgabe.
Was ist eine ausdrückliche Erklärung?
Bei einer Willenserklärung muss der innere Wille erklärt werden, also nach außen erkennbar gemacht werden. Die Artikulierung des Willens erfolgt in der Regel ausdrücklich (mündlich oder schriftlich), kann jedoch auch stillschweigend, d. h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln vorgenommen werden.