FAQ

Welche Antraege bei Witwenrente?

Welche Anträge bei Witwenrente?

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Witwenrente?

  • die Sterbeurkunde des Verstorbenen.
  • der eigene Personalausweis und die eigene Kontonummer.
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung.
  • der letzte Rentenbescheid oder die letzte Gehaltsabrechnung.
  • die eigene Steueridentifikationsnummer.

Wie bekommt man Witwenrente?

Wer eine Witwen- oder Witwerrente beantragt, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen der Angehörige und der Verstorbene bis zum Tod miteinander verheiratet gewesen sein. Zum anderen muss der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt oder bereits eine Rente bezogen haben.

Was versteht man unter Personenstand?

Personenstand bezeichnet die sich aus dem Familienrecht ergebende Stellung einer Person innerhalb der österreichischen Rechtsordnung einschließlich ihres Namens bzw. das familienrechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen.

Ist ein geschiedener ledig?

ledig bedeutet „noch nie verheiratet“, geschieden bedeutet „mindestens eine Ehe hinter mir“. Soweit so klar, dass es eigentlich keiner Erläuterung bedarf.

Welche Steuerklasse haben Geschiedene?

Steuerklasse für Geschiedene. Lässt sich ein Paar scheiden, so müssen die Steuerklassen gewechselt werden. Im Trennungsjahr bleiben beide Partner zunächst noch in ihrer bisherigen Klasse (3 und 5 oder 4 und 4). Sobald die Partner geschieden sind, werden sie als ledig angesehen und der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Wann Steuerklasse wechseln bei Scheidung?

Das Wichtigste in Kürze: Steuerklassenwechsel nach der Scheidung. Ein Wechsel der Steuerklasse ist spätestens in dem Steuerjahr, welches auf das Kalenderjahr der Trennung folgt, durchzuführen. Beide Partner müssen zurück in Steuerklasse I wechseln, wenn sie keine Kinder haben.

Welche Steuerklasse bei Trennung?

Wie ist es mit der Steuerklasse nach dem Trennungsjahr? Spätestens mit Ablauf des Trennungsjahres müssen Sie aktiv werden und die Steuerklassen anpassen. Ist Ihre Ehe kinderlos, erhalten beide Ehepartner die Steuerklasse I. Gibt es Kinder, kann derjenige Partner, der das Kind betreut, die Steuerklasse II wählen.

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