Welche Arbeitnehmerrechte gibt es?

Welche Arbeitnehmerrechte gibt es?

Rechte & Pflichten als Arbeitnehmer

  • Erhalt von Einkommen bei erbrachter Leistung.
  • Recht auf Beschäftigung.
  • Recht auf freie Meinungsäußerung, wobei er auf Belange von Arbeitgeber, Kunden und Vertragspartner Rücksicht nehmen muss.
  • Recht auf Gleichbehandlung.
  • Recht auf Einsicht in Personalakte.

Wie heißen die in einem Arbeitsverhältnis zu beachtenden Rechtsgrundlagen?

Das Individualarbeitsrecht umfasst die Regelungen der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Rechtsgrundlagen geben Aufschluss über Gebote und Verbote. Man unterscheidet: das geschriebene Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) Gewohnheitsrecht und Richterrecht (insbesondere das Recht der obersten Bundesgerichte)

Was ist das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen.

Wie regelt das Arbeitsrecht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen.

Welche Gesetzestexte gelten im Arbeitsrecht?

Dazu zählen die folgenden Gesetzestexte: Entsprechend umfangreich sind die Regelungen, Rechte und Pflichten, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten. Ein Augenmerk im Arbeitsrecht ist dabei der besondere Schutz des Arbeitnehmers. Es soll verhindert werden, dass Mitarbeiter ausgenutzt oder auf eine andere Art und Weise schlecht behandelt werden.

Was erhebt ein Arbeitgeber über seine Mitarbeiter?

Ein Arbeitgeber erhebt einige Daten über seine Mitarbeiter. Dazu zählt beispielsweise die Anschrift, die auch auf dem Arbeitsvertrag vermerkt wird und zu den personenbezogenen Daten des Mitarbeiters gehört. Es gibt allerdings Grenzen, die klar besagen, was Sie Ihrem Arbeitgeber nicht preisgeben müssen.

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