Welche Arbeitsbedingungen rechtfertigen ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber?
Schlechte Arbeitsbedingungen wie beispielsweise Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung rechtfertigen ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber. Bevor Sie allerdings eine Klage in Erwägung ziehen, sollten Sie zunächst in einem Notizbuch akribisch festhalten, wann der Chef Sie angegangen hat.
Was können sie nach einem Arbeitsunfall verklagen?
Nach einem Arbeitsunfall können Sie nur unter besonderen Umständen Ihren Arbeitgeber verklagen. Dazu muss der AG entweder mit Vorsatz handeln – Sie also beispielsweise im Streit ohrfeigen – oder grob fahrlässig Sicherheitsbestimmungen ignorieren.
Wie kann man einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung verklagen?
Wenn der AG sich weigert, Ihnen dieses auszustellen oder nur ein unzureichendes Zeugnis aushändigt, ist es möglich, diesen Anspruch durch eine Klage vor Gericht durchzusetzen. Des Weiteren kann man seinen Arbeitgeber auch auf Weiterbeschäftigung bzw. Wiedereinstellung verklagen.
Was ist der Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber?
Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber Für die Klage gegen den Arbeitgeber ist das jeweilige Arbeitsgericht in Ihrer Nähe zuständig. Dort wird nach Ihrem Antrag zunächst ein Gütetermin einberufen, der auf eine außergerichtliche Einigung durch einen Vergleich zielt.
Wie haftet der Arbeitgeber gegen den Mobbing?
Bei Mobbing, Verleumdung oder Belästigung haben Sie dann aber ggf. einen Anspruch gegen den Arbeitgeber und den Mobber. Außerdem haftet der AG sowohl für sein eigenes Fehlverhalten als auch für das Mobbing seiner Mitarbeiter, das er geduldet hat. 5. Ablauf einer Klage gegen den Arbeitgeber
Kann ein Arbeitgeber ein gutes Zeugnis erteilen?
Wenn ein Arbeitgeber allerdings einmal ein gutes Zeugnis erteilt hat, darf er keine schlechten Auskünfte über einen Arbeitnehmer erteilen. Wehren Sie sich mit allen Mitteln dagegen! Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt und fordern Sie Ihren ehemaligen Arbeitgeber zur Unterlassung auf.
Wie kann eine Strafanzeige eingebracht werden?
Sie ist grundsätzlich formfrei und kann bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht eingebracht werden. Sie kann vom Opfer, aber auch von eventuellen Zeugen erstattet werden. Eine Strafanzeige ist gebühren- und kostenfrei, damit sie nicht aus finanziellen Gründen zurückgehalten wird.