Welche Arbeitswege sind versichert?

Welche Arbeitswege sind versichert?

Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. …

Wie bin ich als Angestellter bei der Arbeit versichert?

Angestellte und Arbeitnehmer sind an und für sich versicherungspflichtig – also zwingend gesetzlich krankenversichert. Das heißt: Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (weniger als 62.550 Euro im Jahr), ist pflichtversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

Wann bin ich auf der Arbeit versichert?

Der Arbeitnehmer bzw. die versicherte Person steht grundsätzlich auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz. Versichert sind alle Tätigkeiten, die rechtlich wesentlich durch die Zurücklegung des Weges bedingt sind.

Ist ein Unfall auf dem Nachhauseweg ein Arbeitsunfall?

Ein Autounfall auf dem Weg zur Arbeit kann ein Wegeunfall sein. Geschieht dieser Unfall auf dem Arbeitsweg oder auf dem Heimweg von der Arbeit, wird dies als Wegeunfall bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht nur um einen Verkehrsunfall, sondern auch um eine Form des Arbeitsunfalls.

Ist man während der Arbeit versichert?

Im Allgemeinen sind die Wege zur Arbeit bzw. nach Hause in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn sich Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause ereignet haben, nicht aber bei Umwegen.

Ist man auf der Toilette auf der Arbeit versichert?

Auch eine Verletzung, die sich Betroffene auf dem Weg zur Toilette zuziehen, ist hierbei inbegriffen. Anders sieht es aus, wenn sich der „Arbeitsunfall“ auf der Toilette ereignet. Versichert sind Arbeitnehmer hier in der Regel nicht.

Wann ist ein Wegeunfall versichert?

Wegeunfälle sind laut Gesetz grundsätzlich nur versichert, wenn der Versicherte den unmittelbaren Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte zurücklegt. Er kann die kürzeste Strecke nehmen oder sich für den weiteren, aber zeitlich günstigeren Weg entscheiden.

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