Welche Arbeitszeit gilt im Ausland?
Entsendet der Arbeitgeber einen Beschäftigten vorübergehend ins Ausland, ist die für Hin- und Rückreise erforderliche Zeit wie Arbeit zu vergüten – zumindest, wenn der Tarifvertrag dies anordnet.
Was zählt zur Arbeitszeit bei Dienstreisen?
Erfolgt die Dienstreise während der Arbeitszeit, zählen Fahrten (Auto, Flug- oder Zugfahrt) als Arbeitszeit – auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Erledigt der Arbeitnehmer während einer Fahrt Arbeit, die der Arbeitgeber angeordnet hat, liegt unstreitig Arbeitszeit im Sinne des ArbZG vor.
Welches Arbeitsrecht gilt im Ausland?
a) Welches Arbeitsrecht ist anwendbar? Grundsätzlich gilt das Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes („lex loci laboris“). Es stellt sich also die Frage, wo der Arbeitnehmer regelmäßig seine Arbeit verrichtet. Am regelmäßigen Einsatzort ändert sich nichts, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend im Ausland arbeitet.
Kann Arbeitgeber Auslandsreise verlangen?
Demnach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung „nach billigem Ermessen“ festlegen – selbst wenn der Arbeitsvertrag oder andere Vorschriften keine gesonderte Klausel zu Auslandsreisen enthalten. Dem gegenüber steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei berechtigten Sicherheitsbedenken.
Ist Anfahrt Arbeitszeit?
Die tägliche An- und Abreise zur Arbeit, also die Wegezeit, ist nicht als Arbeitszeit einzuordnen, da diese zum Privatbereich des Mitarbeiters zählt und keinen direkten Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit aufweist. Fahrzeit hingegen ist die Zeit, die für dienstliche Reisen aufgewendet wird.
Ist die Fahrt zum Kunden Arbeitszeit?
Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst.
Welches Arbeitsrecht gilt bei Entsendung?
Grundsätzlich gilt deutsches Arbeitsrecht, es sei denn, es gibt zwingende Rechtsvorschriften des ausländischen Staates – wie Arbeitsschutz und Mindestlohn. Im Zuge der Reform der EU-Entsenderichtlinie gilt seit Mitte 2020 das volle Arbeitsrecht des Einsatzlandes nach 12 Monaten, in Ausnahmefällen ab 18 Monaten.
Kann ich Homeoffice im Ausland machen?
Wenn der Arbeitnehmer kein Büro in Deutschland hat, mehr als sechs Monate pro Jahr im Ausland arbeitet und hierbei die Kommunikationsmittel des Arbeitgebers nutzt, kann der Arbeitgeber eine Betriebsstätte im Ausland anmelden. Der Arbeitnehmer macht Homeoffice regelmäßig in Deutschland und im Ausland.
Kann Arbeitgeber zu Reisen zwingen?
Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen? Urlaub oder Betriebsferien darf der Arbeitgeber nur ausnahmsweise aus dringenden betrieblichen Gründen anordnen, etwa wenn keine sinnvolle Arbeit mehr im Betrieb möglich ist.