Welche Arten der Arbeitsverträge gibt es?
Arten von Arbeitsverträgen:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag.
- Befristeter Arbeitsvertrag.
- Projektbezogener Arbeitsvertrag.
- Teilzeitarbeitsvertrag.
- Aushilfsvertrag.
- Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten (400 Euro-Job)
- Vertrag mit freien Mitarbeitern.
- Praktikantenvertrag.
Was ist ein projektbezogener Arbeitsvertrag?
Es kann auch sonstige Sachgründe für eine Befristung geben. Der am häufigsten angeführte Sachgrund für eine Befristung ist der nur vorübergehende Bedarf an der Arbeitsleistung, man kann ihn auch als projektbezogene Befristung bezeichnen.
Ist ein Projekt ein sachgrund?
Einer der gesetzlichen Sachgründe liegt darin, dass „der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht“ (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG). Das ist z.B. der Fall, wenn ein Projekt oder eine Zusatzaufgabe bewältigt werden muss und die vorhandenen (Stamm-)Arbeitnehmer dafür nicht ausreichen.
Was sind Arbeitsverträge?
Arbeitsverträge sind nicht nur ein Bestandteil des Arbeitsrechts sondern auch wichtige Dokumente, die auf der einen Seite den Arbeitnehmer schützen, aber auf der anderen Seite auch dem Arbeitgeber dienlich sind. Beraterverträge, Sponsoringverträge und Mitgliedschaften im Aufsichtsrat sind eigentlich mit Arbeitsverträgen geregelt.
Was sind die grundlegenden Inhalte eines Arbeitsvertrages?
Die grundlegenden Inhalte eines Arbeitsvertrages sind im § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) festgehalten. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nachweis in elektronischer Form ausgeschlossen ist. Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Welche Arbeitsverträge sind geregelt?
Beraterverträge, Sponsoringverträge und Mitgliedschaften im Aufsichtsrat sind eigentlich mit Arbeitsverträgen geregelt. Wichtiger jedoch erscheinen die Formen von Arbeitsverträgen, die in der heimischen Wirtschaft und im täglichen sozialen Geschehen Bedeutung haben.
Welche Rechte und Pflichten enthalten den Arbeitsvertrag?
Neben dem formellen Inhalt des Arbeitsvertrages enthält dieser vor allem die Rechte und Pflichten vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer. Im Arbeitsvertrag sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien enthalten.