Welche Arten der Datenverarbeitung begründen einen Missbrauch?
Auch bestimmte Arten der Datenverarbeitung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen können einen Missbrauch begründen, etwa bei zweiseitigen Plattformmärkten, bei denen eine Ausbeutung auf einer Marktseite durch den Plattformbetreiber zugleich geeignet ist, den Wettbewerb zu behindern.
Was sind Formen des Missbrauchs?
Bedrohen, Nötigen, Schlagen, Belügen, Beschimpfen, Erniedrigen, Bestrafen, Beleidigen, Demütigen, Ausnutzen, Ignorieren („stille Behandlung“), Abwerten, ungezwungenes Ausgrenzen, verbaler Missbrauch, körperlicher Missbrauch und sexueller Missbrauch sind allesamt Formen eines unverhohlenen Missbrauchs.
Welche Kategorien lässt sich der Missbrauch einteilen?
Missbrauch lässt sich in vier große Kategorien einteilen: Der offene und eindeutige Missbrauch einer anderen Person.
Was ist ein kontrollierender Missbrauch?
Verdeckter oder kontrollierender Missbrauch. Missbrauch geschieht nahezu ausschließlich über Kontrolle. Häufig ist es eine primitive und unreife Reaktion auf die eigenen Lebensumstände, in denen der Missbrauchstäter (in der Regel in seiner Kindheit) seinem Schicksal hilflos ausgeliefert worden ist.
Was ist die Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden?
Oft beruht sie auf hoher Innovationskraft, besonderem Geschick und der bewussten Inkaufnahme von Risiken. Aufgabe des Kartellrechts und der Kartellbehörden ist es aber, die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht zu verhindern. Die Missbrauchsaufsicht stellt damit das staatliche Regulativ für fehlenden Wettbewerb dar.
Was ist eine missbräuchliche Behinderung?
Eine missbräuchliche Behinderung kann u.a. darin bestehen, dass ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen seine überlegene Stellung dazu ausnutzt, seinen Konkurrenten den Zugang zu Daten, Netzen, Leitungen, Häfen, etc. oder anderen für die Aufnahme von Wettbewerb wesentlichen Einrichtungen zu verweigern.
Was ist die Missbrauchsaufsicht in der digitalen Wirtschaft?
Die Missbrauchsaufsicht stellt damit das staatliche Regulativ für fehlenden Wettbewerb dar. Eine Besonderheit gilt für Märkte der digitalen Wirtschaft: Insbesondere aufgrund von Netzwerkeffekten, Datenvorteilen und damit verbundenen Selbstverstärkungseffekten können hier starke und schnell einsetzende Konzentrationstendenzen drohen.