Welche Arten offentlich rechtlicher Vertrage gibt es?

Welche Arten öffentlich rechtlicher Verträge gibt es?

Die gesetzlichen Regelungen kennen verschiedene Formen des öffentlich-rechtlichen Vertrags:

  • Koordinationsrechtlicher Vertrag (insbesondere zwischen zwei Behörden auf der gleichen Verwaltungsebene)
  • Subordinationsrechtlicher Vertrag (vgl. § 54 Satz 2 VwVfG)
  • Vergleichsvertrag (vgl. § 55 VwVfG)
  • Austauschvertrag (vgl.

Was versteht man unter einem öffentlich rechtlichen Vertrag?

Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ein Vertrag, durch den ein Rechtsverhältnis auf dem Ge- biet des öffentlichen Rechts begründet, geändert oder aufgehoben wird, §54 S. 1 VwVfG.

Wann ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag nichtig?

Nichtige Verträge Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt. Hier ist besonders § 134 BGB zu beachten.

Was sollte der Kaufvertrag bestimmen?

Der Kaufvertrag ist in seinem Inhalt möglichst genau zu bestimmen, um spätere Streitigkeiten zu verhindern. Im einzelnen sollten Abmachungen über folgende Punkte enthalten sein: Art, Beschaffenheit und Güte der Ware: Die Art der Ware wird durch den handelsüblichen Namen festgelegt (z. B. Stahl, Buchenholz).

Was sind Bestandteile des Kaufvertrages?

Inhalte / Bestandteile des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag ist in seinem Inhalt möglichst genau zu bestimmen, um spätere Streitigkeiten zu verhindern. Im einzelnen sollten Abmachungen über folgende Punkte enthalten sein: Art, Beschaffenheit und Güte der Ware: Die Art der Ware wird durch den handelsüblichen Namen festgelegt (z. B. Stahl, Buchenholz).

Was sind die Voraussetzungen des Vergleichs?

Voraussetzungen des Vergleichs Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.

Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?

Der sog. Anwaltsvergleich, der durch das Zutun eines bzw. der Rechtsanwälte der Parteien geschlossen wird, ist eine gesetzlich geregelte besondere Form des außergerichtlichen Vergleichs. Daneben kann ein außergerichtlicher Vergleich auch durch eine Mediation erreicht werden.

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