Welche Arten von Krankenkassen werden unterschieden?

Welche Arten von Krankenkassen werden unterschieden?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in folgende Kassenarten gegliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) als Träger der Krankenversicherung und die …

Welche Primärkrankenkassen gibt es?

Es existieren folgende Arten von Primärkassen: die Ortskrankenkassen (AOKn), die Betriebskrankenkassen (BKKn), die Innungskrankenkassen (IKKn), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLG) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Wie viele GKV gibt es?

Die Anzahl der Krankenkassen hat sich im Laufe der Jahre ständig reduziert. Waren es 1970 noch 1815 Krankenkassen, hatte sich 1990 die Anzahl bereits auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420. Heute gibt es nur noch 103 Kassen (Stand: 01.

Welche beiden Arten von Krankenversicherung unterscheidet man?

Deutschland – Gesundheit Zweitens existieren in Deutschland zwei Systeme für die Krankenversicherung: Das private System und das gesetzliche System. Ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung geeigneter ist, hängt vom Einkommen, dem Beruf und der Lebenssituation ab.

Was ist eine Primärkrankenkasse?

Eine Primärkasse (früher RVO-Kasse) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen nach der RVO gehörte.

Was ist die innungskrankenkasse?

Eine Innungskrankenkasse (IKK) ist ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Meist sind deren Versicherte historisch bedingt Handwerker, auch wenn inzwischen jede IKK für alle Versicherten geöffnet ist.

Was sind RVO Kassen?

Was heißt RVO Krankenkasse?

Die Ersatzkassen sind eine von sechs Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Ersatzkassen sind mit der Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 aus dem System der freien Hilfskassen entstanden, in dem sich Handwerker, Arbeiter und Angestellte freiwillig versichert haben.

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