Welche Arten von Willenserklärungen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Willenserklärungen: empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige. Entscheidend ist diese Unterscheidung bei der Auslegung der Willenserklärung und für die Frage, wie eine Willenserklärung wirksam wird.
Was ist die zweite Art der Willenserklärung?
Entscheidend ist, dass der Rezipient die Möglichkeit hat, die Willenserklärung zu lesen – also dass diese sich in seinem Machtbereich befindet. Die zweite Art der Willenserklärung ist die nicht empfangsbedürftige Willenserklärung: Für deren Wirksamkeit reicht es aus, die Willenserklärung abzugeben.
Wie kann eine Willenserklärung angefochten werden?
Eine Willenserklärung kann dann angefochten werden nach § 142 I, 143, 119 ff. BGB, wenn der Erklärende bei der Abgabe seiner Willenserklärung einem Irrtum unterlegen ist. Dazu nennt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) folgende Anfechtungsgründe:
Ist die mündliche Willenserklärung zugegangen?
Die mündliche Willenserklärung ist hingegen zugegangen, wenn die Erklärung wahrnehmbar abgegeben wurde. Eines echten Zugangs bedarf es also nicht, denn Abgabe und Zugang fallen bei der nicht verkörperten Willenserklärung gewissermaßen zusammen.
Was bedeutet ein Fehlen von Willenserklärung?
Dies bedeutet, dass bei Fehlen, keine Willenserklärung gegeben ist. Eine Person, die bei einer Versteigerung die Hand hebt um einen Freund zu begrüßen und durch das Handheben aber fälschlicherweise Höchstbietender wird, obwohl dies nicht intendiert war, würde somit keine wirksame Willenserklärung abgeben.
Wie kann man die Willenserklärung zum besseren Verständnis aufteilen?
Es bietet sich an, die Willenserklärung zum besseren Verständnis in einen objektiven und einen subjektiven Erklärungstatbestand aufzuteilen. Oft spricht man auch von einem äußeren und einem inneren Erklärungstatbestand — beides meint dasselbe.
Ist der Widerruf nach der Willenserklärung wirksam?
Geht der Widerruf nach der Willenserklärung zu, ist dieser unwirksam. Eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird mit Abgabe und Zugang wirksam. Die Abgabe erfordert das willentliche Inverkehrbringen der Willenserklärung.
Was sind Willenserklärungen nach BGB?
Willenserklärung Definition – Was sind Willenserklärungen nach BGB? Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtet ist. Eine Willenserklärung lässt sich dabei in zwei „Tatbestände“ einteilen, in den äußeren- und in den inneren- Tatbestand.
Wie kann eine wirksame Willenserklärung vorliegen?
Damit eine wirksame Willenserklärung vorliegt, muss jedoch nicht nur objektiv eine Erklärung vorliegen – diese muss auch mit dem Willen des Äußernden übereinstimmen. Die subjektive Seite spiegelt die innere Seite der Erklärung. Entscheidend ist, ob das Geäußerte auch dem inneren Willen, dem Gewollten, entspricht.