Welche Aufgabe hat der Papst für die Gesamtkirche?
Aufgabe des Papstes ist die Leitung der Gesamtkirche. Hierzu bedient er sich seiner amtlichen Gewalten, insbesondere der Primatialgewalt. Der Papst stellt so die Einheit der in Teilkirchen (Bistümer, Kirchen eigenen Rechts) aufgeteilten Kirche sicher. Fragen und Sachen, die die Kirche als Ganzes betreffen, sind seiner Amtsgewalt reserviert.
Wer ist der römisch-katholische Bischof von Rom und damit Papst?
Bischof von Rom und damit Papst, Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Souverän des Vatikanstaats. Als Argentinier ist Franziskus der erste gebürtige Nichteuropäer im Papstamt seit dem im 8. Jahrhundert amtierenden Gregor III. Zudem ist er der erste Papst, der dem Orden der Jesuiten angehört.
Wie stellt der Papst die Einheit der Kirche sicher?
Der Papst stellt so die Einheit der in Teilkirchen (Bistümer, Kirchen eigenen Rechts) aufgeteilten Kirche sicher. Fragen und Sachen, die die Kirche als Ganzes betreffen, sind seiner Amtsgewalt reserviert.
Wie kann der Papst in der Vatikanstadt handeln?
Gemäß dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt verfügt der Papst zudem als Oberhaupt des Vatikanstaates über die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. Er kann im Völkerrecht im Namen des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats handeln, wobei Letzteres selten vorkommt.
Wann kann ein neuer Papst gewählt werden?
Frühestens zwei Wochen nach Beginn der Sedisvakanz – das ist die Zeit, in der das Papstamt unbesetzt ist – kann ein neuer Papst gewählt werden. So haben auch weit entfernt residierende Kardinäle ausreichend Zeit, um nach Rom zu reisen.
Wann findet die erste Papstwahl statt?
Am Nachmittag des ersten Wahltages findet eine erste und einzige Wahl statt. Danach wird täglich viermal gewählt: zweimal vormittags und zweimal nachmittags. Damit eine Papstwahl gültig ist, muss ein Kandidat zwei Drittel der Stimmen erhalten. Die Zweidrittelmehrheit gilt seit dem Jahr 1179.
Wie gilt der Papst in der römisch-katholischen Kirche?
Stellung und Kritik. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den katholischen Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.