Welche Aufgaben hat ein Ergänzungsbetreuer?
Der Ergänzungsbetreuer (Verhinderungsbetreuer) ist ein Betreuer, welcher für bestimmte Situationen seitens des Betreuungsgerichts zusätzlich zu dem eigentlichen Betreuer bestellt wird. der Betreuer Erbansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen den Betreuten geltend machen möchte, ein Interessenskonflikt droht.
Können mehrere Personen eine Betreuung übernehmen?
Nach § 1899 BGB besteht die Möglichkeit, mehrere Personen zum Betreuer zu bestellen. 3 BGB können mehrere Betreuer, die mit demselben Aufgabenkreis betraut sind, die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, das Gericht hat etwas anderes bestimmt oder mit dem Aufschub ist Gefahr verbunden.
Wann ist ein Ergänzungsbetreuer notwendig?
Wenn Eltern, die zu Betreuern ihres erwachsenen, behinderten Kindes bestellt wurden, mit diesem Kind als Vermieter einen Mietvertrag abschließen möchten, muss ein Ergänzungsbetreuer zum Abschluss des Mietvertrages bestellt werden.
Was ist ein Ergänzungsbetreuer?
Ein Verhinderungsbetreuer ist ein Betreuer, der zusätzlich zu einem bereits bestellten Betreuer seitens des Betreuungsgerichtes für bestimmte Situationen bestellt werden kann. Rechtsgrundlage ist § 1899 Abs. 4 BGB. Andere Bezeichnungen sind Vertretungsbetreuer, Ersatzbetreuer oder Ergänzungsbetreuer.
Was kostet ein Ergänzungsbetreuer?
Der BGH folgte mit seinem Beschluss vom 04.06.2014 (Az. XII ZB 625/13) der Auffassung des Landgerichts, das nämlich dem Ergänzungsbetreuer keine pauschale Vergütung zusteht. Nach § 6 Satz 1 VBVG erhält der Ergänzungsbetreuer – der nach § 1899 Abs. 4 BGB bestellt ist – eine Vergütung nach seinem konkreten Zeitaufwand.
Wer kann die Betreuung eines Betroffenen übernehmen?
Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.
Wer bezahlt den Ergänzungsbetreuer?
Der Ergänzungsbetreuer wird nach betriebenem Aufwand x Stunden- satz bezahlt; ist der Betroffene mit- tellos, dann aus der Staatskasse.