Welche Aufgaben hat ein Reiseverkehrskauffrau?
Reiseverkehrskaufleute organisieren und vermitteln Reisen. Sie beraten und informieren ihre Kunden über Reiseziele und -verbindungen; für Touristikunternehmen stellen sie Baustein- und Komplettangebote zusammen. Reiseverkehrskaufleute organisieren und vermitteln Reisen.
Wie viel verdient man als reisekauffrau?
Der durchschnittliche Bruttoverdienst einer ausgelernten Reiseverkehrskauffrau liegt etwa bei 2.000 bis 2.800 Euro brutto im Monat. Fort- und Weiterbildungen tragen zudem dazu bei, dass sich der Verdienst erhöht.
Was ist Reisebüroinkasso?
Beim Reisebüroinkasso, also wenn das Inkasso über das Reisebüro läuft, müssen die Kundengelder gegen eine mögliche Insolvenz des Reisebüros versichert sein.
Was sind die Pflichten des Reiseveranstalters?
Die Pflichten des Reiseveranstalters Die Hauptleistungspflicht des Reiseveranstalters besteht darin, die Reiseleistung frei von Mängeln zu erbringen. Darüber hinaus sind auch gewisse Informations- und Nachweispflichten zu den Hauptleistungspflichten des Reiseveranstalters zu zählen.
Was ist die Hauptleistungspflicht des Reiseveranstalters?
Die Hauptleistungspflicht des Reiseveranstalters besteht darin, die Reiseleistung frei von Mängeln zu erbringen. Darüber hinaus sind auch gewisse Informations- und Nachweispflichten zu den Hauptleistungspflichten des Reiseveranstalters zu zählen.
Wie muss der Reiseveranstalter den Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn unterrichten?
Auch muss der Reiseveranstalter den Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn über Abfahrts- und Ankunftszeiten, Zwischenstationen und Anschlussverbindungen, seine Plätze sowie über Namen, Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters oder der örtlichen Stellen, die bei Schwierigkeiten Hilfe leisten können, unterrichten.
Wie verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den Reisepreis?
Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt des Reisenden zwar seinen Anspruch auf den Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Bis zum Antritt der Reise kann außerdem ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisenden eintreten.