Welche Aufgaben hat eine Gleichstellungsbeauftragte?
Eine Gleichstellungsbeauftragte ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Person oder eine Stelle innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die …
Was sind die Aufgaben einer Frauenbeauftragten?
Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschulleitung und die übrigen Organe und Einrichtungen der Hochschule in allen Frauen betreffenden Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen, und nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen.
Wem ist die Gleichstellungsbeauftragte unterstellt?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet. Ihr gegenüber hat sie unmittelbares Vortragsrecht und Vortragspflicht und wird von dieser bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.
Wann ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen?
den Kommunen zu § 18 (LGG) a.F. Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen Maßnahmen in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs (s.o.) bereits im Planungsstadium zu beteiligen, d.h. zu unterrichten und unter Einräumung der gesetzlichen Fristen anzuhören.
Wann muss die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt werden?
Die Gleichstellungsbeauftragten müssen an der Terminfindung für die Bewerbungsgesprä- che beteiligt werden, so dass ihre Teilnahme an den Gesprächen möglich ist.
Werden Gleichstellungsbeauftragte gewählt?
Das Bundesgleichstellungsgesetz sieht vor, dass Gleichstellungsbeauftragte in Bundesbehörden und Dienststellen des Bundes gewählt werden, wenn diese mehr als 100 Beschäftigte haben. Die oberen Bundesbehörden, sollen auch dann Gleichstellungsbeauftragtenwahlen durchführen, wenn sie weniger Arbeitnehmer haben.
Ist die Gleichstellungsbeauftragte eine Interessenvertretung?
Gleichstellungsbeauftragte sind generell keine Interessenvertreterinnen.
Welche konkreten Maßnahmen muss die Gleichstellungsbeauftragte ergreifen?
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Förderung und Überwachung des Gesetzesvollzugs. Mitwirkung bei gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten, insbesondere personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen. Mitwirkung bei Beurteilungsrichtlinien. Teilnahme an Beurteilungs(vor)besprechungen.
Ist die Gleichstellungsbeauftragte auch für Männer zuständig?
Das Bundesgleichstellungsgesetz spricht beide Geschlechter an. Insofern sind die Gleichstellungsbeauftragen auch für beide Geschlechter zuständig.