Welche Aufgaben müssen die Kommunen finanzieren?
Alle Aufgaben, die eine Kommune erfüllt und alle Leistungen, die sie erbringt, kosten Geld. Personal- und Energiekosten, Ausgaben für Kultur und Bildung, öffentliche Ordnung und Sicherheit, Investitionen in Infrastruktur und vieles mehr – all das muss finanziert werden.
Welche Steuereinnahmen haben Gemeinden?
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2019 rund 69,8 Milliarden Euro Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A bzw. B und Gewerbesteuer) erzielt. Das ist gegenüber 2018 ein Rückgang um 0,2 Milliarden Euro bzw. –0,3 %.
Wer finanziert die Kommunen?
Die drei wichtigsten sind dabei die Entgelte, also die von den Bürger_innen an die Kommunen gezahlten Gebühren und Beiträge (bspw. für die Müllabfuhr oder das Abwasser), die Steuereinnahmen und die Finanzzuweisungen bzw. der kommunale Finanzausgleich.
Welche beiden Steuerarten können Kommunen in Deutschland eigenständig beeinflussen?
Die wichtigsten sind die Gewerbesteuer, von der allerdings die Gewerbesteuerumlage wiederum an Bund und Länder abgeführt werden muss, sowie die Grundsteuer. Die Höhe der jeweiligen Steuereinnahmen kann bei beiden Steuerarten über den Hebesatz in Grenzen von den Gemeinden beeinflusst werden.
Was die Aufgaben der Kommunen sind?
Hier ein paar Beispiele: Kommunale Aufgaben sind der Bau von Gemeindestraßen, die Bereitstellung von Neubaugebieten, der Bau und Unterhalt von Schulen, Bibliotheken, Schwimmbädern, Parks, Skateanlagen, Jugendhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten und Friedhöfen.
Wie finanzieren sich die Kommunen?
Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Gemeinden das Recht, ihren eigenen Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Neben einem gewissen Anteil am Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen sind diese eine wichtige Einnahmequellen für die Kommunen.
Wie finanziert sich Kommune?
Zu den kommunalen Einnahmen gehören selbst erhobene Gemeindesteuern, Beiträge, Gebühren und Kommunalabgaben. Zu den von einer Gemeinde erhobenen Steuern gehören Grundsteuer (A für Landwirtschaft, B für allen übrigen Grundbesitz), Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer (seit August 2004) und die Hundesteuer.