Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht?
Solange keine Erben feststehen, übernimmt das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft. Die weiteren Aufgaben des Nachlassgerichts umfassen die Verwahrung von Testamenten, die Testamentseröffnung und Unterrichtung der Erben sowie die Ausstellung von Erbscheinen, in denen die Erbfolge festgelegt ist.
Was bedeutet Nachlass bei Todesfällen?
Der Begriff Nachlass bezeichnet bei Todesfällen das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen. Das bedeutet, dass sowohl frei verfügbares Geld als auch Vermögenswerte wie Aktien, Firmenanteile oder andere Kapitaleinlagen zum Nachlass eines Verstorbenen gehören. Der Nachlass geht daraufhin in den Besitz der Erben über.
Welche Bedeutung hat der Begriff Nachlass?
Der Begriff Nachlass hat mehrere Bedeutungen. Wie oben erläutert bezeichnet man damit in der Regel alle Besitztümer eines Verstorbenen. Häufig wird aber auch das gesamte überlieferte Werk eines verstorbenen Künstlers, beispielsweise eines Malers oder Schriftstellers, als Nachlass bezeichnet.
Wie behandelt man den digitalen Nachlass?
Generell wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der „materielle“ Nachlass. Rechtlich gesehen haben die Erben daher Anspruch auf alle digitalen Daten. Auch laufende Online-Verträge gehen im Todesfall auf den Erben über. Daher müssen Konten, Verträge und Abonnements ausfindig und gegebenenfalls gekündigt werden.
Was bringt die Nachlassverwaltung für den Erben?
Die Nachlassverwaltung bringt für den Erben eine Haftungsbegrenzung auf den von ihm übernommenen Nachlass. Besteht die Gefahr, dass der Erbe einen überschuldeten Nachlass angenommen hat, so kann er mit der Beantragung einer Nachlassverwaltung die Reißleine ziehen und zumindest sein Privatvermögen in Sicherheit bringen.
Wie kann eine Nachlassverwaltung beantragt werden?
Eine Nachlassverwaltung kann sowohl vom Erben selber, aber auch von einem Nachlassgläubiger oder einem Testamentsvollstrecker beim Nachlassgericht beantragt werden. Die Nachlassverwaltung bringt für den Erben eine Haftungsbegrenzung auf den von ihm übernommenen Nachlass.
Was sind die Rechtswirkungen einer Nachlassverwaltung?
Die Rechtswirkungen der Anordnung einer Nachlassverwaltung sind weit reichend. Der Erbe verliert nämlich an den Nachlassverwalter seine Befugnis, über den Nachlass zu verfügen und diesen selber zu verwalten.