Welche Aufgabenbereiche hat der Landtag?

Welche Aufgabenbereiche hat der Landtag?

Die Landtage sind die Parlamente der einzelnen Bundesländer. Ihre Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen und die Landesregierungen zu kontrollieren. Im Gegensatz zum österreichischen Parlament, das sich aus den beiden Kammern Nationalrat und Bundesrat zusammensetzt, bestehen die Landtage aus jeweils nur einer Kammer.

In welchen Bereichen darf der Landtag Gesetze beschließen?

Der Landtag kann Gesetze betreffend Umweltschutz (z.B. Bodenschutz oder Abwasserbeseitigung), im Bauwesen (Baurecht, Wohnbauförderung oder Wasserversorgung), Pflichtschulen (etwa über Schulerhaltung und Schulorganisation) sowie Kindergarten- oder Straßenwesen erlassen.

Wer kann in den Landtag gewählt werden?

Aktive Wahlberechtigung

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und.
  • grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

Was macht der Burgenländische Landtag?

Landtagsdirektion. Die Parlamentsverwaltung des Burgenländischen Landtags heißt Landtagsdirektion. Ihr obliegt die Besorgung der parlamentarischen Dienste und der Verwaltungsangelegenheiten und ist der Präsidenten des Landtages unterstellt.

Wie heißen die Landtagsabgeordneten?

Die offizielle Bezeichnung für einen Abgeordneten in einem Landesparlament eines deutschen Bundeslandes bzw. historisch in einem Landtag der Weimarer Republik lautet „Mitglied des Landtages“; als Mandatskürzel wird „MdL“ geführt. In den drei Stadtstaaten sind die Bezeichnungen davon abweichend.

Wer vollzieht die Gesetze?

Die Exekutive: Die Regierung setzt die Gesetze um.

Wie wird der Landeshauptmann gewählt?

Der Landeshauptmann wird vom Landtag gewählt (Ausnahme: Wien, s. u.) und vom Bundespräsidenten angelobt. In seiner Eigenschaft als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist er der Bundesregierung verantwortlich.

Wer kann direkt gewählt werden?

Indirekte Beteiligung an der Gesetzgebung bedeutet, dass die Bevölkerung Abgeordnete für den Nationalrat, die Landtage und für das Europäische Parlament wählt. Diese Abgeordneten entscheiden dann für die Bevölkerung. Im Gegensatz dazu wird der Bundespräsident/die Bundespräsidentin als Person direkt vom Volk gewählt.

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