Welche Ausländer bekommen eine Aufenthaltsgestattung?
Eine Aufenthaltsgestattung erhalten Personen während eines Asylverfahrens, wenn der Asylantrag förmlich gestellt ist. Davor erhalten um Asyl nachsuchende Personen einen Ankunftsnachweis. Für die Dauer des Asylverfahrens dürfen die Betreffenden dürfen in Deutschland bleiben.
Wann braucht man eine Gestattung?
Gestattung nach § 12 GastG. Eine solche Gestattung wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll. Der Alkoholausschank muss also im Kontext mit einer Veranstaltung erfolgen („besonderer Anlass“), und nicht um seiner selbst willen.
Wann ist eine Gestattung notwendig?
Eine „Einmalige Gestattung aus besonderem Anlass“ wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Für die Abgabe von alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen wird keine gaststättenrechtliche Erlaubnis benötigt.
Was sind die häufigsten Gründe für einen Asylantrag?
Ein Verhör, mehrtägige Haftstrafen und Schläge werden regelmäßig als nicht ausreichend angesehen. Einer der häufigsten Gründe für einen Asylantrag ist die Gefahr der Verfolgung. Diese muss zum Zeitpunkt der Flucht des Betroffenen recht konkret und wahrscheinlich sein und zudem unmittelbar bevorstehen.
Was ist die Prüfung von Asylanträgen?
Use Up/Down Arrow keys to increase or decrease volume. Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Diese Broschüre informiert über einzelne Aspekte des Asylverfahrens – von der Antragstellung über die Anhörung bis zur Entscheidung.
Was ist das Asylrecht in Deutschland?
Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Wir informieren über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext.
Was sind die gesetzlichen Vorgaben für die Asylsuchenden?
Die gesetzlichen Vorgaben der §§ 4 und 6 AsylbLG sind generalklauselartig formuliert und somit auslegungsbedürftig. Die Leistungsgewährung wird demnach in das Ermessen der kommunalen Leistungsträger gestellt. Nach der Wartezeit werden die Asylsuchenden gemäß § 264 Abs. 2 SGB V auftragsweise von der gesetzlichen Krankenkassen betreut.