Welche Ausländer benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung?
Jeder Ausländer, der in sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung (dies schließt EU-Bürger und Staatsbürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz aus, die sich nur am Einwohnermeldeamt anmelden müssen). Aufenthaltsgenehmigungen werden durch das lokale Ausländeramt ausgestellt.
Wie werden Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt?
Aufenthaltsgenehmigungen werden durch das lokale Ausländeramt ausgestellt. Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie zunächst Ihren Wohnort in Deutschland beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden.
Wie ist der Aufenthalt in Deutschland geregelt?
Dazu gehört in der Regel, dass die Person einen Aufenthaltstitel besitzt (z.B. Visum), einen legitimen Aufenthaltszweck verfolgt und die Finanzierung gesichert ist. Die Einreise nach und der Aufenthalt in Deutschland sind im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt.
Wann wird der Antrag für Aufenthaltsgenehmigung bearbeitet?
Der zuständige Beamte wird nun Ihre Dokumente auf Vollständigkeit überprüfen. Falls etwas fehlt, werden Sie hierauf hingewiesen und müssen an einem anderen Tag wiederkommen. Der Antrag für einen Aufenthaltsgenehmigung wird i.d.R. innerhalb von ein bis zwei Wochen bearbeitet.
Warum brauchen EU-Ausländer keinen Aufenthaltstitel in Deutschland?
EU-Ausländer benötigen grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel, um dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Für Ausländer aus Drittstaaten bedarf es immer der Voraussetzung, den Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können. EU-Ausländer dürfen sich mindestens drei Monate ohne Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten
Welche Aufenthaltstitel enthält das Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz enthält im Wesentlichen drei unterschiedliche Aufenthaltstitel: die unbefristete “Niederlassungserlaubnis” und die befristete “Aufenthaltserlaubnis”. Weitere wichtige Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Stellung der Drittstaatsangehörigen ergeben sich aus dem Zweck, zu dem die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
Welche Aufenthaltstitel gibt es im Aufenthaltsgesetz?
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.
Ist die Aufenthaltsgenehmigung befristet?
Die Aufenthaltsgenehmigung ist befristet und muss regelmäßig erneuert werden, wobei jede Aufenthaltsgenehmigung an einen Zweck für den Aufenthalt gebunden ist: Erwerbstätigkeit, Studium etc. Die Aufenthaltsgenehmigung muss grundsätzlich vor der Einreise eingeholt werden, zu bekommen ist diese als Visum bei einer deutschen…
Welche Gebühren entstehen für die Aufenthaltserlaubnis?
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen Kosten zwischen 70 und 100 Euro. Die Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund eines bestimmen Ansinnens erteilt, wobei die jeweiligen Bestimmungen diesbezüglich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt sind. Diese sind in den folgenden Paragraphen zu finden: