Welche Bankgeschäfte gibt es?
Nach § 1 KWG handelt es sich hier im Wesentlichen um Kreditgeschäfte (Darlehen und Akzeptkredite, Garantiegeschäfte etc.), Effektengeschäfte (Handel und Emission von Wertpapieren, Depotgeschäft, Investmentgeschäfte) sowie sonstige Geschäfte (Zahlungsverkehr, Einlagengeschäft, E-Geldgeschäfte).
Was sind bankübliche Geschäfte?
Der BFH stellt dazu klar: Dies sind Geschäfte, welche mit Bankgeschäften i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 bis 9 KWG vergleichbar sind und dem entsprechen, was unter Banken „üblich“, also fremdvergleichsgerecht sei.
Was sind die Finanzdienstleister?
Mit nur zwei Klicks melden Sie den Fehler der Redaktion. Finanzdienstleister sind allgemein Unternehmen oder Personen, die gewerbliche Dienste im Bereich von Finanzinstrumenten oder Finanzierungen erbringen und darauf ihr Geschäftsmodell aufbauen. Es existiert ein breites Spektrum an Finanzdienstleistungen.
Was ist die Begriffserklärung für Finanzdienstleistungen?
Begriffserklärung. Als Finanzdienstleistungen bezeichnet Wikipedia „… im weitesten Sinne alle Dienstleistungen, die einen Bezug zu Finanzgeschäften haben.“ Finanzdienstleistungen könne von Banken, Versicherungen, Bausparkassen, Kreditkartenunternehmen oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmen angeboten werden.
Was sind Finanzdienstleistungsunternehmen?
Als Finanzdienstleistungsunternehmen bezeichnet das Kreditwesengesetz (KWG) in § 1 Abs. 1a „Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.“.
Was gibt es für Anbieter von Finanzdienstleistungen?
Es existiert ein breites Spektrum an Finanzdienstleistungen. Zum Teil wird der Begriff nur für Anbieter von Finanzprodukten wie Banken und Versicherungen verwandt. Das ist aber eine Verengung. Auch Finanzvermittler, professionelle Finanzmarkt-Akteure und weitere Anbieter finanzbezogener Services sind Finanzdienstleister.