Welche Behorde ist fur ihre Einburgerung zustandig?

Welche Behörde ist für ihre Einbürgerung zuständig?

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren. Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden.

Wie können sie die Einbürgerung beantragen?

Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Einbürgerungsgebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

Ist die Einbürgerungsmöglichkeit für verheiratete gültig?

Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen sein und im Zeitpunkt der Einbürgerung noch bestehen.

Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.

Wie groß ist die Gebühr für die Einbürgerung von Kindern?

Bei Kindern können ihre Erziehungsberechtigten einen Antrag auf stellen. In der Regel wird bei der Einbürgerung eine Gebühr von 255 Euro fällig. Für Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, müssen 51 Euro gezahlt werden, werden sie alleine eingebürgert, entsteht ebenfalls eine Gebühr von 255 Euro.

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