Welche Behörde sind zuständig für die Überwachung von freigestellten Kartellen?
Bundeskartellamt
| Bundeskartellamt — BKartA — | |
|---|---|
| Stellung | Bundesoberbehörde |
| Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Gründung | 1. Januar 1958 |
| Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Unter welchen Bedingungen kann das Kartellamt eingreifen?
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Zusammenschluss vom Bundeskartellamt zu untersagen, wenn dadurch wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlangt oder verstärkt wird.
Was ist ein Unternehmen?
Unternehmen. Ein Unternehmen ist eine rechtliche und wirtschaftlich-finanzielle Einheit, für die das erwerbswirtschaftliche Prinzip, das Prinzip des Privateigentums und das Autonomieprinzip (Selbstbestimmung des Wirtschaftsplans) kennzeichnend ist. Die Bilanzanalyse wird von Unternehmen durchgeführt, die zur Bilanzerstellung verpflichtet sind.
Was ist ein privates Unternehmen?
Privatunternehmen. Ein privates Unternehmen besteht aus einer kleinen Anzahl von Personen, die kollektiv alle Anteile an dem Unternehmen halten. Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung sind nicht in der Lage, Kapital an den Kapitalmärkten zu beschaffen, da sie nicht an der Börse notiert sind und Kreditmittel von Banken und anderen
Was ist der Unterschied zwischen einem Unternehmen und einem Unternehmer?
Unternehmen Betrieb Unterschied. Zu unterscheiden ist ein Unternehmen von einem „ Betrieb “, der als Produktionsstätte anzusehen ist. So kann ein Unternehmen aus diversen Betrieben bestehen, ein Betrieb aber niemals aus mehreren Unternehmen. Häufig besteht auch Verwechslungsgefahr mit dem Unternehmer: ein Unternehmer ist nicht mit diesem identisch;
Wie kann ein Unternehmen aus mehreren Unternehmen bestehen?
So kann ein Unternehmen aus diversen Betrieben bestehen, ein Betrieb aber niemals aus mehreren Unternehmen. Häufig besteht auch Verwechslungsgefahr mit dem Unternehmer: ein Unternehmer ist nicht mit diesem identisch; ebenso wenig mit dessen Inhaber. Im Gegensatz zu dem Inhaber eines Unternehmens ist das Unternehmen selbst kein Rechtssubjekt.