Welche Behördengänge nach Scheidung?
Nach der rechtskräftigen Scheidung können sich geschiedene Personen dazu entschließen, den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Hierfür muss beim Standesamt ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Als Unterlagen werden Reisepass oder Personalausweis und der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk benötigt.
Welche Dokumente nach Scheidung ändern?
Für die Namensänderung werden der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk sowie der Personalausweis oder der Reisepass benötigt. Wenn die Namensänderung beim Wohnsitz-Standesamt beantragt wird, muss noch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorgelegt werden.
Welche Scheidungskosten können Eheleute absetzen?
Bis 2013 konnten Eheleute alle Scheidungskosten steuerlich absetzen, die direkt mit der Scheidung im Zusammenhang standen. Dazu zählten: Rechtsanwaltskosten. Gerichtskosten. Kosten für die Fahrten zu Gericht, Anwalt und Notar. Ausgaben für Sachverständige oder Gutachter.
Wann muss der Ehegatte seine eigenen Steuern zurückerstattet werden?
Diese bewirkt, dass jeder Ehegatte seine eigenen Steuern bezahlen muss. Meldet sich der ausziehende Ehegatte am neuen Wohnort an, kommt es rückwirkend auf den 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres zur getrennten Besteuerung. Die für das Trennungsjahr bereits bezahlten Steuern werden zurückerstattet.
Warum ist eine Scheidung anstrengend?
Eine Scheidung ist eine anstrengende Zeit – emotional und organisatorisch. Sie müssen grundlegende Entscheidungen treffen, Behördengänge auf sich nehmen und am Ende oft hohe Kosten tragen. Auch steuerlich ändert sich einiges, was ihr zukünftiges Leben beeinflusst. Daher sollten Sie sich informieren, bevor die nächste Steuererklärung ansteht: 1.
Ist der Ehegatte in schweizerischen Steuern besteuert?
Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, hat jedoch nur ein Ehegatte seinen Wohnsitz im Kanton, während der andere im Ausland wohnt, so unterliegt nur der in der Schweiz wohnhafte Ehegatte der schweizerischen Steuerhoheit. Dabei ist er für sein gesamtes Einkommen zu besteuern.