FAQ

Welche Belege gehoeren zur Nebenkostenabrechnung?

Welche Belege gehören zur Nebenkostenabrechnung?

Vorlegen muss der Vermieter alle Nachweise, die zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung genutzt wurden: dazu gehören Wartungsverträge, Versicherungsverträge, Rechnungen, Lieferscheine, Ablese-Protokolle und sonstige Verträge mit Dienstleistern und Lieferanten.

Welche Unterlagen muss der Vermieter dem Mieter vorlegen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Wie lange hat Vermieter Zeit Belege vorzulegen?

Grundsätzlich sollte der Mieter seinen Anspruch auf Belegeinsicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung geltend machen (§ 286 Abs. 3 BGB). Gänzlich verjährt das Einsichtsrecht aber erst mit Ablauf der 12-Monatsfrist nach Erhalt der Abrechnung (§ 556 Absatz 3 Satz 5 und 6 BGB).

Bis wann muss man die Nebenkostenabrechnung erhalten?

Nebenkostenabrechnung: Frist beachten Für die Erteilung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter ein Jahr Zeit, gerechnet vom Ende des Abrechnungszeitraums an. Beispiel: Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2018 muss der Vermieter bis zum 31.12

Bis wann kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?

Der Vermieter hat drei Jahre lang Anspruch auf Zahlung ausstehender Nebenkosten. Diesen Anspruch muss er jedoch innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes geltend machen, indem er dem Mieter innerhalb dieser Zeit eine Nebenkostenabrechnung zukommen lässt.

Was bedeutet Belegeinsicht?

Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung. In der Regel wird zur abschließenden Prüfung der Betriebskostenabrechnung eine Belegeinsicht notwendig sein, um innerhalb der zwölfmonatigen Ausschlussfrist qualifizierte Einwendungen gegen die Abrechnung geltend machen zu können.

Wie hoch dürfen Kopierkosten sein?

Eine Hausverwaltung darf für die Anfertigung von Kopien der Belege einer Nebenkostenabrechnung nur Ersatz von Kosten in Höhe von 0,25 EUR pro Kopie verlangen. Ein Betrag von 0,51 EUR pro Kopie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unzulässig.

Wer zahlt Kopierkosten?

Entscheidung: Vermieter muss Kopierkosten tragen Die Kopierkosten gehen zu Lasten der Vermieterin. Grundsätzlich ist der Vermieter (nur) verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zu gewähren. Die Belege sind grundsätzlich am Sitz des Vermieters einzusehen.

Kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?

Will der Mieter den Vermieter zur Abrechnung veranlassen, muss er ihn letztlich verklagen. Der Anspruch des Mieters auf Abrechnung verjährt in 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter die Abrechnung verlangen kann.

Wie erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter?

Damit die Nebenkostenabrechnung formal richtig ist, gilt es einige Mindestvoraussetzungen zu beachten:

  1. Angabe des Abrechnungszeitraums.
  2. Zusammenstellung der Gesamtkosten.
  3. Angabe und Erklärung des verwendeten Verteilerschlüssels.
  4. Kostenanteil des Mieters.
  5. Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.

Wie schreibe ich eine Nebenkostenabrechnung?

Sehr geehrte/r Herr / Frau [Name Mieter], anbei erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für das Jahr [betreffendes Jahr]. Es ergibt sich demzufolge eine Nachzahlung/ ein Guthaben von XXX. Bitte geben Sie Bescheid, ob Sie Ihr Guthaben ausgezahlt bekommen möchten oder dieses mit Folgezahlungen verrechnet werden soll.

Wie erstelle ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung für den Mieter?

Bis wann bekommt man die Nebenkostenabrechnung?

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