Welche Beschäftigungsform entsprechen der tatsächlichen Beschäftigung?
Die im Vertrag gewählte Beschäftigungsform muss aber der tatsächlichen Beschäftigung entsprechen: so liegt z.B. ein freier Dienstvertrag nicht vor, wenn die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet wird, also der/die Beschäftigte weisungsgebunden ist, Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeit und Arbeitsort einhalten muss usw.
Wie erfolgt die Einstufung in die neue Beschäftigungsgruppe?
Die Einstufung in die neue Beschäftigungsgruppen erfolgt auf Grund der Tätigkeit. Vordienstzeiten sind beim Umstieg nicht relevant. Bei der Einstufung in die neue Gehaltsstufe wird das dem alten Gehalt nächst höhere Gehalt der neuen Beschäftigungsgruppe herangezogen: Beispiel 1:
Was ist der Gehalt der neuen Beschäftigungsgruppe?
Bei der Einstufung in die neue Gehaltsstufe wird das dem alten Gehalt nächst höhere Gehalt der neuen Beschäftigungsgruppe herangezogen: Verkäufer mit Fachberatung, Tafel A, Gebiet A, BG 3, 7. BJ, KV-Gehalt € 1.678,00, Ist-Gehalt 2.000,00, kommt jetzt in die Gruppe D, 1.
Welche Sachverhalte sind typisch für eine Industrie?
Industrie Typisch für ein Unternehmen, das dem Industriebereich angehört – somit auch für die Haselnüsse herstellende Huber AG –, sind folgende Sachverhalte: O Die Fertigung erfolgt unter erheblichem Maschineneinsatz. (Die Haselnüsse werden auf einer vollautomatischen Produktionsstraße gefertigt.)
Wie kann ich eine Beschäftigungserlaubnis beantragen?
Zur Beantragung einer Beschäftigungserlaubnis ist zunächst der Aufenthaltsstatus der oder des angehenden Beschäftigten zu überprüfen. Bei der Agentur für Arbeit kann man mit Hilfe einer Vorabzustimmung die Erlaubnis anfragen. Hierbei muss eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und ggf. weitere Unterlagen abgegeben werden.
Wie kann eine Beschäftigung in Österreich aufgenommen werden?
In Österreich kann eine Beschäftigung grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr aufgenommen werden. Jugendliche können z.B. in Lehrverhältnissen oder für Ferial- oder Pflichtpraktika beschäftigt werden. Nach Beendigung der Schulpflicht gilt eine gesetzliche Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum 18.