Welche Besitzarten gibt es?
Besitzarten
- Sachbeziehung: unmittelbarer und mittelbarer Besitz.
- Soziale Einordnung: Besitzdiener und Besitzherr.
- Alleinige und gemeinsame Besitzausübung: Alleinbesitz und Mitbesitz.
- Willensrichtung: Eigenbesitz und Fremdbesitz.
Wann liegt verbotene Eigenmacht vor?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 858 Verbotene Eigenmacht (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).
Wie ist der unmittelbare Besitz geregelt?
Der unmittelbare Besitz ist zwar nicht ausdrücklich geregelt, jedoch hat das BGB Regelungen über den Erwerb (§ 854 BGB) und den Verlust (§ 856 BGB) des unmittelbaren Besitzes, in § 854 BGB heisst es: „Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.“.
Was sind die Begriffe Besitz und Eigentum?
In der Praxis werden die Begriffe Besitz und Eigentum (i.S.d. §§ 903 ff. BGB) oftmals gleichgestellt oder verwechselt. Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Wie kann der Besitz begründet werden?
Demnach kann auch durch rechtswidrige Handlungen, wie z.B. Diebstahl oder Unterschlagung, Besitz begründet werden. Gegenstand des Besitzes können nur bewegliche oder unbewegliche Sachen (§ 90 BGB) oder Sachteile sein, gem. § 90a BGB finden die Besitzvorschriften entsprechende Anwendung auf Tiere.
Was ist ein Besitzer und ein Eigentümer?
Im Juristischen sind die beiden Begriffe allerdings strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.