Welche besonderen Regelungen trifft das BGB zum Schutz der Verbraucher?

Welche besonderen Regelungen trifft das BGB zum Schutz der Verbraucher?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gehören dazu die Regelungen zu unbestellten Leistungen (§§ 241a), die Vorschriften über die Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen (§§ 312, bis 312k), die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (§ 355, bis 361), die Vorschriften zum …

Wie arbeitet der Verbraucherschutz?

Die Verbraucherzentralen helfen gegen Entgelt bei individuellen Rechtsproblemen und vertreten Interessen jedes Verbrauchers im Einzelnen wie auch in Verbands- oder Sammelklagen.

Welche Rechte habe ich beim Kauf?

Der Käufer hat nach § 437 BGB Rechte, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt. Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 3 BGB) sowie den Aufwendungsersatz.

Wie geht es um die Gesetze zum Verbraucherschutz?

Das Ringen um die Gesetze zum Verbraucherschutz findet immer häufiger auch auf europäischer Ebene statt. Hierbei geht es um die Angleichung der Standards im europäischen Binnenmarkt. Ziel ist dabei der Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Interessen der Verbraucher.

Was ist Verbraucherschutz im deutschen Recht?

Verbraucherschutz im deutschen Recht. Das deutsche Recht unterscheidet in vielen Gesetzen zwischen den Begriffen „Verbraucher“ und „Unternehmer“. Eine allgemeine Definition beider Begriffe befindet sich in den §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Welche Institutionen sind bekannt für den Verbraucherschutz?

Eine der wohl bekanntesten Institutionen für den Verbraucherschutz ist vermutlich die Verbraucherzentrale. Bei der Organisation handelt es sich um die politisch agierenden Dachorganisation der auf Landesebene angesiedelten Vereine, welche sich überregional zusammengeschlossen haben.

Was ist der Schutz des Verbrauchers im Kaufrecht?

Ein weiteres Beispiel aus dem Kaufrecht ist der Schutz des Verbrauchers bei der Lieferung unbestellter Leistungen (§ 241a BGB). Auch bei der Verwendung von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) wird der Verbraucher im Kaufrecht besonders geschützt (vgl. § 310 Abs. 3 BGB).

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