Welche Besonderheiten gibt es beim Kindergeld beim Trennungsunterhalt?
Bei der Berücksichtigung des Kindergeldes beim Trennungsunterhalt gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Nicht immer kann das Kindergeld zum Beispiel die Unterhaltspflicht in voller Höhe mindern. Das Kindergeld hat u. a. die Funktion, die Eltern bei der ihren Kindern gegenüber bestehenden Barunterhaltspflicht zu entlasten.
Was ist nach der Scheidung zu tun?
Das ist nach der Scheidung zu tun Die Scheidung beim Familiengericht einreichen, in Sachen Unterhalt beraten: Darum kümmert sich der Rechtsanwalt. Nach der Scheidung müssen die früheren Ehegatten aber auch einiges selbst erledigen.
Welche Funktion hat das Kindergeld?
Das Kindergeld hat u. a. die Funktion, die Eltern bei der ihren Kindern gegenüber bestehenden Barunterhaltspflicht zu entlasten. Durch das Kindergeld werden Sie als Eltern finanziell bei den Aufwendungen für Ihre Kinder unterstützt.
Ist das Kindergeld für ein gemeinsames Kind erhöht?
Eine Besonderheit gibt es auch, wenn das Kindergeld für ein gemeinsames Kind erhöht ist, weil noch ein nicht gemeinsames Kind zu berücksichtigen ist (wenn zum Beispiel das dritte Kind, für das ein höheres Kindergeld gezahlt wird, ein gemeinsames Kind ist, die ersten beiden jedoch nicht).
Ist das Kindergeld getrennt oder geschieden?
(1) Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. (2) Lebt das Kind bei beiden Elternteilen in verschiedenen Haushalten, so kommt es darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelschwerpunkt hat.
Wie können sie Kindergeld für sich selbst bekommen?
Als Vollwaise können Sie Kindergeld für sich selbst erhalten, wenn Sie nicht bei Stiefeltern, Großeltern oder Pflegeeltern leben, die das Kindergeld bekommen. Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist, können ebenfalls das Kindergeld für sich selbst bekommen.
Kann die Familienkasse das Kindergeld zurückfordern?
Rückforderung des Kindergeldes durch Familienkasse: Hat ein Elternteil Kindergeld bezogen, in dessen Haushalt das Kind nicht gelebt hat, kann die Familienkasse das Kindergeld von diesem zurückfordern.