Welche Bestimmungen gelten bei Jugendlichen Arbeitnehmern?
(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. beschäftigt werden. (3) Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden. (4) An dem einem Berufsschultag unmittelbar vorangehenden Tag dürfen Jugendliche auch nach Absatz 2 Nr.
Wann hat der Arbeitgeber den Jugendlichen von möglichen Gefahren während der Arbeit zu unterrichten?
Dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind. Entscheidend ist der tatsächliche Beginn des Unterrichts. Beginnt der Unterricht später als 9.00 Uhr kann der Arbeitgeber den Jugendlichen vor dem Berufsschulunterricht noch im Betrieb beschäftigen.
Für welche Jugendlichen gelten die Vorschriften für Kinder?
Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz? Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche ab 15 Jahren bis zu einem Alter von 18 Jahren. Auszubildende, die älter als 18 sind, können sich hingegen nicht mehr auf dieses Gesetz berufen.
Welche Arbeiten dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden?
Alle Arbeiten, die Jugendliche psychisch oder physisch überfordern, Akkordarbeit und Tätigkeiten, bei denen Jugendliche mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen in Kontakt kommen, sind ungeeignet. Auch Jobs in extremer Umgebung – ob Nässe, Hitze, Kälte oder Lärm – sind nichts für Jugendliche.
Was soll mit dem Arbeitsschutzgesetz für Kinder und Jugendliche verhindert werden?
Das Verbot der Kinderarbeit soll verhindern, dass Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung durch für sie ungeeignete Arbeiten beeinträchtigt werden, dass die schulischen Leistungen in Mitleidenschaft gezogen werden und dadurch das Fortkommen in der Schule in Frage gestellt ist, und dass neben den Hausaufga- ben für die …
Was darf Kindern und Jugendlichen nicht verkauft werden?
Jugendliche unter 14 Jahren dürfen laut Jugendschutzgesetz weder Alkohol konsumieren, noch dürfen alkoholische Getränke an sie abgegeben oder verkauft werden. Auch der Verkauf oder die Abgabe an Jugendliche in Gaststätten oder Verkaufsstellen ist verboten.
Für welche Gruppe gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Personen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer/innen, als Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis beschäftigt sind (§1 JArbSchG).