Welche betrieblichen Altersversorgung gibt es?
Betriebliche Altersversorgung Die R+V Versicherung informiert über Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung und Versorgungskasse.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Arbeitgeber eine staatliche Förderung („BAV-Förderbetrag“), wenn sie für ihre Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von bis zu 2.575 Euro zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt Beiträge an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen zahlen.
Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersversorgung ist eine Möglichkeit, durch Absenkung des Bruttogehalts, Einsparungen bei der Steuerlast und den Sozialversicherungsbeiträgen zu erreichen. Dabei wird eine Altersrente zum Ausgleich der Kürzung der Gesetzlichen Rente angespart und der Staat quasi am Beitrag zur Versicherung beteiligt.
Ist eine betriebliche Altersvorsorge eine Betriebsrente?
Unter dem Begriff betriebliche Altersversorgung – oder auch Altersvorsorge – (hier auch: Betriebsrente) versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Altersversorgung zusagt.
Welche Pensionspläne sind beitragsbezogen?
Pensionspläne können sowohl leistungsbezogen als auch beitragsbezogen sein, je nachdem welche Zusage erteilt wird. Ein Pensionsplan ist mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen bei einem Lebensversicherungsunternehmen vergleichbar. Die BaFin genehmigt die ihr vorgelegten Pensionspläne.
Was ist die Nachschussverpflichtung bei den Pensionsfonds?
Bei den Pensionsfonds, die versicherungsf rmige Garantien zusagen, ist diese Nachschussverpflichtung als eher gering anzusehen. Trotzdem besteht die Beitragspflicht, die aber von der H he der Beitr ge keine gro e Belastung des Arbeitgebers darstellt.
Warum hat der Arbeitgeber Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlen?
Damit hat der Arbeitgeber Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSVaG) zu zahlen. Hintergrund ist die größere Anlagefreiheit der Kapitalanlagen, die aber auch das Risiko einer Unterdeckung des Fonds beinhaltet und damit eine Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers im Leistungsfall auslösen könnte.