Welche Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht?

Welche Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug nicht?

Pauschale Boni, die Ihnen die Krankenkasse für bestimmte, nicht vom Basisschutz abgedeckte Gesundheitsmaßnahmen zahlt, stehen in keinem Zusammenhang mit Ihren Versicherungsbeiträgen – und mindern daher auch nicht Ihre Sonderausgaben.

Was sind von der Krankenversicherung erstattete Beiträge?

Die Krankenkasse übermittelte im Zuge des Kontrollmeldeverfahrens alle Bonuszahlungen automatisch an das Finanzamt und wies sie als erstattete Beiträge aus. Die „erstatteten Beiträge“ minderten die Absetzbarkeit der Beiträge der Basisversorgung als Sonderausgaben.

Wo gibt man Bonuszahlungen der Krankenkasse in der Steuererklärung an?

BFH: Bonuszahlung ist keine Erstattung der Beiträge Eine Bonuszahlung sei vielmehr eine „Erstattung der vom Steuerpflichtigen getragenen gesundheitsbezogenen Aufwendungen“. Die Konsequenz: Die Erstattungen der Krankenkasse in Form von Boni oder Prämie müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden.

Wo werden Bonuszahlungen der Krankenkasse in der Steuererklärung eingetragen?

Tipp 1: Geben Sie den Bonus in Ihrer Steuererklärung auf der Anlage „Vorsorgeaufwand“ an. Die Krankenkassen müssen Bonuszahlungen elektronisch an das Finanzamt melden und das könnte Ihre Steuererklärung sonst als unvollständig werten.

Wo trage ich Erstattung der Krankenkasse ein?

Die Konsequenz: Die Erstattungen der Krankenkasse in Form von Boni oder Prämie müssen nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden. Die Krankenkassen übermitteln aktuell den Finanzämtern im Wege des Kontrollmeldeverfahrens alle Bonuszahlungen und Prämien als „erstattete Beiträge“.

Welche Krankenkasse zahlt den höchsten Bonus?

Die höchste Bonusleistung bietet zur Zeit die Securvita mit einem Bonus auf dem Gesundheitskonto von bis zu 720 €; weit vor der AOK Nordost (375 €) und IKK gesund plus (300 €). Einige Krankenkassen schneiden ihre Bonusprogramme auf bestimmte Zielgruppen zu.

Sind die Krankenkassen nicht betroffen von der Steuerpflicht?

Nicht betroffen von der Steuerpflicht sind Erstattungen der Krankenkassen bei sog. „Härtefällen“; z. B. weil der Versicherte von den Eigenanteilen befreit worden ist. Auch wenn Kosten für Leistungen erstattet werden, bleiben diese außen vor.

Wie kann ich Beiträge zur privaten Krankenversicherung absetzen?

Steuerzahler, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, können Krankheitskosten, die nicht von der PKV übernommen werden, steuerlich absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastung. Das gilt auch für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso absetzbar sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Was sind steuerfreie Leistungen der Krankenkasse?

Es gibt aber auch andere Leistungen der Krankenkasse, die die zu zahlende Steuer nicht beeinflussen. Zu den steuerfreien Leistungen der Krankenkasse gehören beispielsweise Zahlungen für: – eine selbst beschaffte Haushaltshilfe. – häusliche Krankenpflege. – häusliche Pflege bzw. eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Mutterschutz.

Was ist die Steuerpflicht bei Erstattung von Leistungen und Eigenanteilen?

Keine Steuerpflicht bei Erstattung von Leistungen und Eigenanteilen. Nicht betroffen von der Steuerpflicht sind Erstattungen der Krankenkassen bei sog. „Härtefällen“; z. B. weil der Versicherte von den Eigenanteilen befreit worden ist.

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