Welche Boote darf man mit dem Sportbootfuhrerschein fahren?

Welche Boote darf man mit dem Sportbootführerschein fahren?

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Welche Motorbootführerscheine gibt es?

Motorbootführerscheine – welche gibt es und welche Begrenzung gibt es? Es gibt, wie oben beschrieben, zwei Basisscheine für Motorboote: Für das Revier MEER und KÜSTE: der SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN SEE (kurz SBF-See). Für das Revier SEEN UND FLÜSSE: der SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN BINNEN (kurz SBF-Binnen).

Welcher Führerschein für Boote über 20 m?

Weiter flussaufwärts wird der Sportbootführerschein Binnen benötigt, der auf allen deutschen Binnenrevieren gilt, ausgenommen am Rhein für Boote über 20 Meter Länge, am Bodensee für Boote über 5 PS (Bodenseeschifferpatent) und die Spree im Berliner Regierungsviertel, wo der SBF Binnen und auch Funkausrüstung für alle …

Welchen Bootsführerschein brauche ich für den Bodensee?

Der Sportbootführerschein See gilt nicht auf dem Bodensee, jedoch wird der praktische Motorbootteil der Prüfung für beide Scheine, sprich den Sportbootführerschein Binnen und Bodensee anerkannt.

Wo kann ich mit SBF See fahren?

Zwar darf man mit dem Sportbootführerschein See weltweit fahren, aber nur auf Seegewässern, nicht auf Seen und Flüssen. Hierzu ist der Sportbootführerschein Binnen erforderlich. Auch den Sportbootführerschein Binnen können Sie online erwerben.

Welche Bootsführerscheine in welcher Reihenfolge?

Wenn Sie den SBF-Binnen und den SBF-See anstreben, sollten Sie zuerst die theoretische und praktische Prüfung zum SBF-See absolvieren, und erst dann die Prüfung zum SBF-Binnen.

Welche Bootslänge darf ich fahren?

Der international gültige und verpflichtende SBF mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen erlaubt das Führen motorisierter Fahrzeuge mit mehr als 15 PS (11,03 KW) und maximal 20 m Bootslänge auf Binnenschifffahrtsstraßen und einer Vielzahl von Landeswasserstraßen bzw. Landesgewässer.

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