Welche Bundesbehörden sind für das Asylverfahren zuständig?
Für die Durchführung des Asylverfahrens ist allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, welches seine Zentrale in Nürnberg aber auch bundesweit verteilte Standorte hat. Diese Bundesbehörde untersucht dabei im Einzelfall, ob bei einer asylsuchenden Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Schutzstatus vorliegen.
Welche europäische Staaten sind zuständig für das Asylverfahren?
Bevor das eigentliche Asylverfahren stattfindet, prüft das BAMF die sogenannte „Dublin-Verordnung“. Man stellt hier quasi fest, ob ein anderes europäisches Land für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Zum „Dublin-Raum“ gehören die EU-Staaten, Island, Schweiz, Lichtenstein und Norwegen.
Ist Deutschland für die inhaltliche Prüfung der Asylverfahren zuständig?
Ist Deutschland für die inhaltliche Prüfung des Asylverfahrens zuständig, erhält der Asylbewerber eine Einladung zu einer persönlichen Anhörung. Bei der Anhörung sind ein Mitarbeiter des BAMF (Entscheider) und ein Dolmetscher anwesend, ggf. auch der Rechtsbeistand und eine Vertrauensperson des Antragstellers.
Was ist das Asylrecht?
Asyl ist ein von der Verfassung geschütztes Recht und die Prüfung hat nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Als das zuständige Bundesamt gehört die Prüfung von Asylanträgen zu den wichtigsten Aufgaben, bei der eine Vielzahl von Verfahrensschritten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zuständigkeiten einzuhalten ist.
Ist der Asylprozess noch Teil des Asylverfahrens?
Der dadurch eingeleitete Gerichtsprozess, bis zur letztinstanzlichen Entscheidung, ist auch noch Teil des Asylverfahrens. Falls sich nach endgültiger Anlehnung des Asylantrags neue Gründe für das Schutzgesuch ergeben, kann die asylsuchende Person einen Folgeantrag stellen.
Was ist zuständig für das Asylverfahren in Nürnberg?
Für die Durchführung des Asylverfahrens ist allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, welches seine Zentrale in Nürnberg aber auch bundesweit verteilte Standorte hat.
Was gibt es neben dem regulären Asylverfahren?
Neben dem grundsätzlich so ablaufenden regulären Asylverfahren gibt es noch besondere Verfahren, die größtenteils gesetzlich vorgesehen sind, zum Teil aber auch nur auf der Praxis des BAMF beruhen und die eine Beschleunigung des Verfahrens bezwecken.
Wie informieren wir uns über das Asylverfahren?
Wir informieren über den Ablauf des Asylverfahrens, zum Recht auf Asyl und den verschiedenen Formen des Schutzes sowie den europäischen Kontext. Die Außenstellen des Bundesamtes haben unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben weitestgehend den regulären Betrieb im Asyl- und Widerrufsverfahren wiederaufgenommen.
Was entscheidet das BAMF über den Asylbewerber?
Wenige Monate nach der persönlichen Anhörung entscheidet das BAMF über den Asylantrag. Ausschlaggebend sind vor allem die persönliche Anhörung und die seitens des Asylbewerbers vorgelegten Beweise. Wenn das BAMF den Antrag auf Asyl anerkennt, erhält der Betroffene Asyl und darf somit in Deutschland bleiben.
Was ist eine Berechtigung auf Asyl nach Artikel 16a?
Ein Berechtigung auf Asyl nach Artikel 16a und auch die beiden anderen Schutzformen (Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz) kommen nicht in Betracht, wenn ein Ausschlussgrund vorliegt.