Welche Bundespräsidenten gab es in Deutschland?
- 11.1 Theodor Heuss (1949–1959)
- 11.2 Heinrich Lübke (1959–1969)
- 11.3 Gustav Heinemann (1969–1974)
- 11.4 Walter Scheel (1974–1979)
- 11.5 Karl Carstens (1979–1984)
- 11.6 Richard von Weizsäcker (1984–1994)
- 11.7 Roman Herzog (1994–1999)
- 11.8 Johannes Rau (1999–2004)
Welche Artikel im Grundgesetz den Bundespräsidenten betreffen?
Artikel 58 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Gegenzeichnung der Akte des Bundespräsidenten durch Mitglieder der Bundesregierung.
Was ist ein politisches Prüfungsrecht?
Das formelle Prüfungsrecht umfasst die Befugnis, ein Gesetz auf seine formelle Verfassungsmäßigkeit (Gesetzgebungskompetenz, Verwaltungskompetenz, Gesetzgebungsverfahren) zu überprüfen. Dieses Recht wird dem Bundespräsidenten unstreitig zuerkannt.
Kann der Bundespräsident einen Minister ablehnen?
Er kann die Ernennung nur ablehnen, wenn die Wahl nicht grundgesetzmäßig zustande gekommen ist. Artikel 64 I GG bestimmt, dass die Bundesminister ,,auf Vorschlag“ des Bundeskanzlers vom Bundespräsi- denten ernannt und entlassen werden.
Kann Kanzler Gegenzeichnung verweigern?
Da das streitgegenständliche Gesetz ohnehin formell und materiell verfassungsmäßig ist (s.o.), darf der Bundeskanzler die Gegenzeichnung in keinem Fall nicht verweigern. Das GSdB ist verfassungsgemäß zustande gekommen, wenn es formell und materiell im Einklang mit dem Grundgesetz steht.
Wer zeichnet Gesetze gegen?
Stimmt der Bundesrat dem Entwurf eines zustimmungsbedürftigen Gesetzes zu, kommt dieses gemäß Art. 78 Variante 1 GG zustande. Hat der Bundesrat Einwände gegen den Entwurf, können er, der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung gemäß Art. 77 Absatz 2 Satz 4 GG den Vermittlungsausschuss anrufen.
Wer fertigt Gesetze aus?
In Deutschland beschließen Bundestag und Bundesrat Bundesgesetze, die in ganz Deutschland gelten, und Länderparlamente Landesgesetze, die nur in dem betreffenden Bundesland gelten. Entwürfe für ein neues Gesetz können von Bundestagsabgeordneten kommen, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung.