Welche Daten darf die Hausverwaltung weitergeben?

Welche Daten darf die Hausverwaltung weitergeben?

In vielen Fällen darf der Verwalter Namen und Kontaktdaten von Eigentümern und Mietern verarbeiten und weitergeben, ohne dass er die „Betroffenen“ jedes Mal fragen muss. Oft darf er Daten weitergeben, ohne zur Weitergabe verpflichtet zu sein.

Was ist ein Verstoß gegen Datenschutz?

eine Verletzung der Sicherheit handelt, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

Wie darf der Vermieter personenbezogene Daten erheben?

Der Vermieter darf je nach Status des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten vom (potentiellen) Mieter erheben. Unzulässig sind bei der Mieterselbstauskunft jedoch regelmäßig Fragen zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Mieters. Der Vermieter darf zudem regelmäßig nicht gegen den Willen des Mieters das vermietete Objekt betreten.

Warum darf der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an den Vermieter weitergeben?

Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden darf der Vermieter die Telefonnummer des Mieters an den Wohnungsinteressenten zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins nur mit Einwilligung des Mieters weitergeben, weil die Weitergabe der Kontaktdaten eine Übermittlung personenbezogener Daten darstellt.

Wie kann der neue Vermieter die Miete erhöhen?

Der neue Vermieter hat ab dem Vollzug des Eigentümerwechsels durch die Grundbucheintragung dieselben Rechte wie der bisherige Vermieter. Liegt die bisherige Miete also z.B. seit mehr als 15 Monaten unverändert unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, kann der Vermieter die Miete unter den entsprechenden Voraussetzungen erhöhen.

Wie kann ich einen Vermieter beauftragen?

Der Vermieter (Eigentümer) kann einen Makler mit der Abwicklung des Verkaufs, der Besichtigungen usw. beauftragen, diesem darf er Namen und Telefonnummern der Mieter geben, und der Makler als Beauftragte des Vermieters darf selbstverständlich dann auch die Mieter zwecks Kontakaufnahme ansprechen.

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