Welche datenschutzrechtlichen Pflichten hat ein Unternehmen?
Unternehmen und öffentliche Stellen haben daher gemäß Datenschutz die Pflicht, Betroffene in Bezug auf ihre Daten über Folgendes zu informieren:
- Umfang der gespeicherten Daten.
- Herkunft der Daten.
- Zweck der Speicherung.
- gegebenenfalls ob und an wen die Informationen übermittelt wurden.
Welche personenbezogenen Daten gibt es im Unternehmen?
Klar zuzuordnen sind der Name, die Telefonnummer sowie Kreditkarten- oder Personalnummern. Aber auch Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, der Gang, die Kundennummer oder die Anschrift zählen zu den personenbezogenen Daten. Doch auch weniger eindeutige Informationen können einen Personenbezug ermöglichen.
Welche Erkenntnisse dienen der Informationsgewinnung im Unternehmen?
Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Basis für die Entscheidungs- und Führungsprozesse im Unternehmen. Führungskräfte und andere Stakeholder können fundierte, auf Daten basierende Entscheidungen treffen. Die Datenanalyse bietet entsprechende Lösungen zur Informationsgewinnung.
Wie können Datenauswertungen eingesetzt werden?
So können beispielsweise Muster oder Trends in den Daten gefunden werden. Die Methodik und die angewandten Verfahren werden durch die zu beantwortende Fragestellung und die Art und Qualität der Daten bestimmt. Datenauswertungen kommen in vielen Bereichen des täglichen Lebens zum Einsatz.
Wie dürfen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden?
Hiernach dürfen grundsätzlich nur solche personenbezogenen Daten vom Arbeitgeber erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses unerlässlich sind. Hierzu zählen vor allem allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum,…
Ist die persönliche Freigabe der Daten eine Straftat?
Bei Bewerbungen ist die persönliche Freigabe der Daten zum Zwecke der Prüfung durch den Betroffenen als Einverständnis anzuerkennen. Vermutet der Arbeitgeber eine Straftat, so muss bereits anhand objektiver Anhaltspunkte ein konkreter Verdacht gegen einen bestimmten Mitarbeiter bestehen, um dahingehende Daten zu erheben.