Welche Delikte sind gemäß StGB offizialdelikte?
Offizialdelikte sind zum Beispiel:
- Gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, 226 StGB)
- Diebstahl (§§ 242, 243, 244, 244a StGB)
- Raub (§ 249 StGB)
- Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
- Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
- Mord, Totschlag (§§ 211, 212 StGB)
- Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
Was ist der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?
Der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl besteht indes darin, dass bei ersterem eine Wegnahme mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben des Opfers erfolgt. Beispiel 1: A hält die Arme des B fest, um diesem die Brieftasche aus der Jacke zu ziehen.
Was ist der Grundtatbestand des Diebstahls?
Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen. Der Begriff ist von dem des Verbrechens zu unterscheiden.
Was ist ein Diebstahl beim Straftatbestand?
Das Tatobjekt ist beim Straftatbestand Diebstahl zunächst einmal eine fremde bewegliche Sache. Eine Sache ist der strafrechtlichen Definition zufolge jeder körperliche Gegenstand. Anders als im Zivilrecht fallen hierbei auch Tiere unter den Begriff. Wer jemandem also ein Haustier stiehlt, begeht einen Diebstahl.
Was gilt bei einem Diebstahl an mehreren Sachen?
Eine Sache gilt nach teilweise vertretener Auffassung dann als geringwertig, wenn ihr Wert einen Betrag von 50 Euro nicht übersteigt. Der BGH hingegen geht bei einem Betrag bis zu 25 Euro von Geringwertigkeit aus. Bei einem Diebstahl an mehreren Sachen, wird der Wert der einzelnen Gegenstände zusammengezählt.