Welche Delikte sind relative Antragsdelikte?
Als relatives Antragsdelikt bezeichnet man ein solches Delikt, das unter bestimmten Voraussetzungen zum (reinen oder Misch-) Antragsdelikt wird. Beispiel: Diebstahl und Unterschlagung werden gemäß § 247 StGB zu reinen Antragsdelikten, wenn das Tatopfer zum Beispiel ein Angehöriger des Täters ist.
Was sind absolute und relative Antragsdelikte?
relatives Antragsdelikt (können auch bei fehlendem Strafantrag verfolgt werden, jedoch nur bei besonderem öffentlichem Interesse. Beispiel: einfache vorsätzliche Körperverletzung) absolutes Antragsdelikt (sind immer antragsbedürftig, Beispiel: Hausfriedensbruch, Beleidigung) Bei absoluten: Zu Beginn.
Was fällt unter Offizialdelikt?
Ein Offizialdelikt ist in Deutschland eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen (also selbsttätig) verfolgt wird. Dies betrifft in Deutschland alle Verbrechen sowie die meisten Vergehen.
Bei welchen Straftatbeständen handelt es sich um antragsdelikte?
Beispiele hierfür sind etwa die Straftatbestände Unterschlagung und Diebstahl. Offizialdelikt sind diese dann nicht, wenn es sich lediglich um geringe Sachwerte handelt, die unterschlagen bzw. gestohlen wurden – beide gelten dann als Antragsdelikt nach § 248a StGB.
Für welche Delikte Strafantrag?
Grundsätzlich sind alle Straftaten von Amts wegen zu verfolgen, es sei denn, dass ein Strafgesetz ausdrücklich einen Strafantrag als Verfolgungsvoraussetzung verlangt. Offizialdelikte sind zum Beispiel: Gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, 226 StGB) Diebstahl (§§ 242, 243, 244, 244a StGB)
Ist Beleidigung ein absolutes Antragsdelikt?
Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse Eine Beleidigung ist ein Antragsdelikt, da es sich hierbei nur um eine Bagatellstraftat handelt. Deshalb wird diese immer nur auf einen Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) hin verfolgt. Stellt der Geschädigte keinen Antrag, dürfen die Ermittlungsbehörden nicht tätig werden.