Welche Dienste werden anerkannt Medizin?

Welche Dienste werden anerkannt Medizin?

Was wird als Dienst anerkannt?

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr.
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst.
  • Bundesfreiwilligendienst.
  • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts.
  • Europäischer Freiwilligendienst.
  • Anderer Dienst im Ausland (ADIA)
  • Zivildienst.

Welche FSJ werden im Medizinstudium angerechnet?

Neben der Abiturnote kann ein abgeleisteter Bundesfreiwilligendienst ( BFD ) wie auch andere Freiwilligendienste ( FSJ , FÖJ , Internationaler Freiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst weltwärts, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland) bei der Zulassung zu einem …

Welche FSJ zählen für Medizin?

Freiwilliges Soziales Jahr , Freiwilliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst , Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland (ADIA) Zivildienst, Freiwilliger Wehrdienst.

Ist der Nachweis des abgeleisteten Dienstes erforderlich?

Der Nachweis des abgeleisteten Dienstes ist für die Bewerbung nicht erforderlich. Dieser wird erst im Falle der Zulassung bei der Einschreibung benötigt.

Wann muss der geleistete Dienst geleistet werden?

Der geleistete Dienst wird bei der Vergabe der Studienplätze als nachrangiges Auswahlkriterium berücksichtigt. Dazu muss der Dienst jedoch im Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdauer bis zum 31. Oktober (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) bzw. bis 30. April (bei einer Bewerbung zum Sommersemester) abgeleistet sein.

Welche Dienste werden berücksichtigt?

Als Dienst im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften werden berücksichtigt: ein freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren. ein Zivildienst sowie Dienste in Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG) ein freiwilliges soziales Jahr. ein freiwilliges ökologisches Jahr.

Wie lange muss ein Dienst abgeleistet werden?

Ein Dienst muss, außer im Bereich Entwicklungshilfe, mindestens sechs zusammenhängende Monate abgeleistet sein. Die Betreuung eines leiblichen/ adoptierten Kindes unter 18 Jahren und/ oder die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren wird ebenfalls als Dienst berücksichtigt.

https://www.youtube.com/watch?v=siCBxh0xNa8

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