Welche Dokumente benötigen sie für ein Visum für Freiberufler in Deutschland?
Hier sind die Dokumente, welche Sie benötigen, um ein Visum für Freiberufler in Deutschland zu beantragen: Ordnungsgemäß ausgefülltes nationales Visumantragsformular. Gültiger nationaler Reisepass. Zahlung der Visumantragsgebühr. Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber. Portfolio Ihrer bisherigen Arbeit.
Wie hoch ist die Gebühr für ein freiberufliches Visum in Deutschland?
Die Gebühr für die Beantragung eines freiberuflichen Visums beträgt 60 Euro, für eine Aufenthaltserlaubnis höchstens 140 Euro, für eine Niederlassungserlaubnis bis zu 260 Euro. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich als Freiberufler zuerst legalisieren lassen.
Welches Visum benötige ich?
Arten von Visa – Welches Visum benötige ich? Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab. Grundsätzlich beantragen Sie für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum. Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.
Welche Staatsangehörigen benötigen ein Visum?
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für Aufenthalte in Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen und welche nicht. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.
Wann müssen sie einen Antrag auf ein freiberufliches Visum stellen?
In der Regel müssen Sie den Antrag auf ein freiberufliches Visum bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in dem Land stellen, in dem Sie derzeit leben. Das Verfahren ist dasselbe wie bei der Beantragung eines deutschen Visums. Es wird empfohlen, den Antrag 3 Monate vor dem geplanten Reisetermin zu stellen.
Wie beantragen sie eine freiberufliche Tätigkeit in Deutschland?
Wenn Sie sich in einem freien Beruf selbstständig machen möchten und bereits in Deutschland sind, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrem Wohnort eine „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit“. Eine Erlaubnis erhalten Sie, wenn Sie: