Welche Einkommensbelastung trägt die Reichensteuer?
Auch für die Grenzbelastung steht wieder jeweils eine Grund- und eine Splittingtabelle zur Verfügung. Den größten Teil der Steuerschuld für die Einkommensteuer tragen Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Seit 2007 existiert die Reichensteuer, mit der Einkommen über 274.613 Euro stärker besteuert werden.
Wie hoch ist der Grenzsteuersatz in dieser Zone?
In diesen Bereich fällt auch der Eingangssteuersatz von 14%. Der höchste Steuersatz in dieser Zone liegt für Vollzahler bei einem Prozentsatz von 23,97%. Die dritte Zone greift bis zu einem Einkommen von 53.665 €. Der Grenzsteuersatz kann hier bis zu 42% betragen.
Wie verhält sich der Steuertarif?
Der Steuertarif verhält sich somit progressiv. Sobald der Vollzahler mit seinem versteuerbaren Einkommen über dem Grundbetrag liegt, wird der vom Finanzamt festgelegte Eingangssteuersatz von 14% fällig. Je nach Einkommen steigt dieser Steuersatz anschließend so lange an, bis der Spitzensteuersatz von 45% erreicht ist.
Wie beschränkt sich die Steuerpflicht auf inländische Einkünfte?
Die Steuerpflicht beschränkt sich auf die in § 49 EStG aufgeführten inländischen Einkünfte. Im Normalfall werden beschränkt Steuerpflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt, denn mit dem Abzug der Steuer, zum Beispiel vom Lohn oder von den Kapitaleinkünften, gilt die Steuer als abgegolten.
Wie ist die Zahlung der Einkommensteuer befreit?
Haushalte mit Geringverdienern sind von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Dies muss von der Mittelschicht ausgeglichen werden. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sind auch für die Anwendung der Steuertabellen relevant, weshalb sie hier in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt werden sollen.
Wie überprüft das Finanzamt die Angaben der Steuerpflichtigen?
Das Finanzamt überprüft die Angaben der oder des Steuerpflichtigen anhand der eingereichten Belege. Die Finanzbehörde hat nach der Abgabenordnung den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln und dabei auch die für die oder den Steuerpflichtigen günstigen Umstände zu berücksichtigen.