Welche Einnahmen zählen für Kindesunterhalt?
Grundsätzlich zählt für den Unterhalt all solches Einkommen, welches aus Arbeitsverhältnissen oder anderweitigen Einnahmen bezogen wird. Dennoch ist es gesetzlich nicht gesondert definiert, was genau für einen Kindesunterhalt herangezogen wird. Im Regelfall handelt es sich um besteuerbare Einnahmen.
Ist Unterhalt auch Einkommen?
Demzufolge zählt Unterhalt nicht als Einkommen, ebenso wenig wie Kindergeld und Hartz IV-Leistungen. Achtung: Wenn ein Student keinen Unterhalt seitens der Eltern erhält, sondern BAföG bezieht, geht somit dessen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern auf den Staat über.
Wird Kindesunterhalt zum Einkommen gerechnet?
Was gehört zu berufsbedingten Aufwendungen?
Ist der Unterhaltsschuldner erwerbstätig, darf er sein Einkommen um sogenannte berufsbedingte Aufwendungen bereinigen. Hierbei handelt es sich z.B. um Fahrtkosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Kosten für Arbeitsmittel etc. Höhere berufsbedingte Aufwendungen sind abzuziehen, wenn sie konkret nachgewiesen werden.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Wie wird die Berechnung der Alimente beeinflusst?
Die Berechnung der Alimente wird von vielen Faktoren beeinflusst und ist für den Laien im Vergleich zu anderen Ländern, die sich an Prozentsätzen und Tabellen orientieren schwieriger.
Welche Alimente werden in Deutschland berechnet?
Alimente werden in Deutschland normalerweise anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Nachehelicher Unterhalt wird gelegentlich ebenfalls als Alimente bezeichnet und wird an bedürftige Ex-Partner gezahlt.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.