Welche Eintragungen sind beim Meldeschein erforderlich?
Er dient zur Anmeldung des Gastes und es werden persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Wohnort, Nationalität und Pass- oder Ausweisnummer abgefragt. In vielen Gemeinden ist das die Basis für die Abrechnung der Ortstaxe/ Kurtaxe.
Wie lange muss ein Meldeschein aufbewahrt werden?
Der DTV weist darauf hin, dass die Gastgeber verpflichtet sind, die Gästen bei der Ankunft einen Meldeschein ausfüllen zu lassen und dass die Meldescheine vom Tag der Anreise 1 Jahr aufzubewahren und innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten sind.
Was ist ein digitaler Meldeschein?
Seither dürfen Gäste die benötigten Daten im Rahmen des elektronischen Meldescheins teilweise digital ausfüllen. Laut Bundesmeldegesetz (BMG) müssen beherbergte Personen den Meldeschein trotzdem noch handschriftlich unterschreiben – das sollte sich 2020 mit dem digitalen Meldeschein ändern.
Was ist Hotelmeldepflicht?
2, 30, 31 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet alle Personen, die in einer Beherbergungsstätte übernachten, am Tag der Ankunft unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes einen Meldeschein auszufüllen, eine Vielzahl an Daten preiszugeben und deren Speicherung für bis zu 15 Monate hinzunehmen.
Wann muss ein Meldeschein ausgefüllt werden?
Je nach Bundesland sind Meldescheine ab einer bestimmten Aufenthaltsdauer vorgeschrieben; bei längeren Aufenthalten (z. B. in Berlin über zwei Monate) muss der Gast sich bei der Meldebehörde direkt anmelden. Alle anreisenden Gäste müssen dann einen solchen Schein handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
Wie lange muss man meldescheine im Hotel aufbewahren?
Die Meldescheine müssen den Polizeiorganen jederzeit zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb müssen diese während fünf Jahren aufbewahrt werden (vgl. § 22a Gastgewerbeverordnung, SRL Nr. 981).
Ist eine Ferienwohnung meldepflichtig?
Eine Ferienwohnung muss als Zweitwohnsitz angemeldet werden, wenn sie zur privaten Nutzung ständig oder auch nur zeitweise bewohnt wird. Wenn die Wohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet wird, muss sie nicht zwingend als Zweitwohnsitz angemeldet werden, aber Sie als Eigentümer müssen dann ein Gewerbe anmelden.
Wer unterschreibt den Meldezettel?
Die meldepflichtige Person (das ist die neue Bewohnerin bzw. der neue Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses) und die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber müssen den Meldezettel unterschreiben.