Welche Ensembles gibt es?
Es gibt reine Vokalensembles, reine Instrumentalensembles und gemischte Ensembles. Kennzeichnend für ein Ensemble ist die vergleichsweise hohe Eigenverantwortlichkeit und Kompetenz aller beteiligten Personen, die sich meistens in solistischer Besetzung jedes einzelnen Parts ausdrückt.
Was bedeutet denkmalensemble?
Die Unterscheidung Denkmalensemble – Gesamtanlage trifft das Landesdenkmalamt. Sie geht aus der Denkmalliste und Denkmalbegründung hervor. In der Denkmalliste tragen alle Positionen eine achtstellige Codierung. Denkmalbereiche (Gesamtanlagen und Ensembles) haben jeweils selbständige Listenpositionen (rot).
Was sind reine Vokalensembles?
Eine besondere Ensembleart ist das reine Vokalensemble. Bei einem klassischen Vokalquartett sind die Tonlagen Alt, Sopran, Bass und Tenor allesamt vertreten. Ein Doppelquartett weist jede Stimmlage zweimal auf und erreicht so einen stimmlich volleren Klang.
Was versteht man unter Ensembleschutz?
Um die Erhaltung einer Gruppe von Gebäuden, die räumlich und architektonisch im Zusammenspiel historisch erhaltenswert erscheinen, geht es bei dem denkmalpflegerischen Begriff „Ensembleschutz“. Dies kann sich auf Straßenzüge, einen Platz oder ein Stadtviertel beziehen.
Was sind Einzelbauten?
Die Häuserzeile könnten funktional gleiche Bürgerhäuser sein, genauso ist aber ein Stadtviertel, ein Platz, eine Burganlage, ein Kloster oder eine Industrieanlage in der Vielfalt der Funktionen der Einzelbauten ein Ensemble.
Was versteht man unter einem Orchester?
Ein Orchester (altgriechisch ὀρχήστρα orchēstra ‚Tanzplatz‘, d. h. ein halbrunder Platz vor der Bühne eines griechischen Theaters, auf dem ein Chor tanzte) ist ein groß besetztes Instrumentalensemble, bei dem zumindest einzelne Stimmen mehrfach („chorisch“) besetzt sind.
Was bedeutet ensembleschutz bei Gebäuden?
Im Bereich des Denkmalschutzes wird der Begriff Ensembleschutz oder Gesamtanlage verwendet für bauliche Gruppen, die auf Grund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen. Auch wenn die einzelnen Gebäude kein Denkmal sind, kann das Gebäudeensemble unter Ensembleschutz stehen.